Erbrecht

Hallo

Ein Ehepaar, für beide ist es die 2. Ehe.
Jeder Partner hat aus der 1. Ehe Kinder.
Gemeinsame Kinder gibts nicht.
Die Frau stirbt,vorher hat sie das Testament beim Notar zugunsten ihres Mannes gemacht.

Sollten ihre Kinder nach ihrem Tod ihr Erbe geltend machen bekommen sie nur ihren Pflichtteil.
Vorhanden sind mehrere Immobilien, die aber noch verschuldet sind.

Vermögen ist keines vorhanden.

Können nun die Kinder der Verstorbenen von dem Witwer verlangen,die Immobilien zu verkaufen um ihrem Pflichtteilgeltend zu machen? Und wie hoch ist der Pflichtteil?

Hi Maruscha,

Können nun die Kinder der Verstorbenen von dem Witwer verlangen,die Immobilien zu
verkaufen um ihrem Pflichtteil geltend zu machen?

Nein. Sie bilden mit dem Witwer eine Erbengemeinschaft, deshalb könnten sie eine Versteigerung der Immobilien verlangen. Das wiederum geht aber nicht, weil die Immobilien belastet sind, mithin der Bank gehören.

Und wie hoch ist der Pflichtteil?

1/8 für jedes Kind. Bitte bedenken: 1/8 auch von den Schulden.

Gruß Ralf

Verlangen können sie zwar nicht den Verkauf der Immobilien, jedoch den Wert ihres Pflichtteils in Geld.
Wie hoch der Pflichtteil ist hängt auch von den Eheverträgen ab.

Hallo,

Ein Ehepaar, für beide ist es die 2. Ehe.
Jeder Partner hat aus der 1. Ehe Kinder.
Gemeinsame Kinder gibts nicht.
Die Frau stirbt,vorher hat sie das Testament beim Notar
zugunsten ihres Mannes gemacht.

Sollten ihre Kinder nach ihrem Tod ihr Erbe geltend machen
bekommen sie nur ihren Pflichtteil.

Diese Klausel verstehe ich nicht. Die Kinder bekommen aufgrund des Testaments doch sowieso nur den Pflichtteil, da - ich hoffe, ich habe das richtig verstanden - der Ehemann Alleinerbe sein soll.

Vorhanden sind mehrere Immobilien, die aber noch verschuldet
sind.

Vermögen ist keines vorhanden.

Können nun die Kinder der Verstorbenen von dem Witwer
verlangen,die Immobilien zu verkaufen um ihrem
Pflichtteilgeltend zu machen? Und wie hoch ist der
Pflichtteil?

Verlangen können sie das nicht, sie sind nicht Erben geworden. Der Pflichtteil richtet sich dann nach dem Wert abzüglich der noch valutierenden Hypotheken/Grundschulden. Ob der Erbe den Pflichtteil zahlen kann, ist etwas anderes.

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da ich nicht weiß, wieviel Kinder die Frau hatte, kann ich das nicht ausrechnen. Der Ehegatte wäre bei gesetzlicher Erbfolge Erbe zu 1/2 (bei Zugewinngemeinschaft). Bei z. B. 2 Kindern der Frau (die des Mannes dürfen nicht mitgerechnet werden, da sie nicht mit der Frau verwandt sind)würden diese Erben zu je 1/4, so dass der Pflichtteil für jedes Kind 1/8 betrüge.

Gruß Jeannette

Hallo zusammen,

Jeanette hat das alles schon perfekt dargestellt (Kompliment!). Insbesondere der Hinweis, dass die Kinder gerade eben nicht Erben geworden sind, und somit keine Erbengemeinschaft vorliegt ist wichtig. Auch zu beachten ist die Tatsache, dass natürlich nur die leiblichen Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben.

Zur praktischen Seite: Wenn die Immobilien hoch verschuldet sind, stellt sich zunächst mal die Frage, was „unter dem Strich“ überhaupt rauskommen kann. Schließlich ist es ja nicht so, dass die Immobilien mit ihrem unbelasteten Wert vererbt werden, bzw. so in die Pflichtteilsberechnung eingehen würden. D.h. hier muss man sich zunächst mal selbstkritisch überlegen, was überhaupt im besten Fall als Pflichtteil herauskommen kann. Darüber hinausgehend würde ich mir mal den aktuell ziemlich am Boden liegenden Immobilienmarkt ansehen und mir gut überlegen jetzt aus theoretischen Werten praktische Verkaufserlöse werden zu lassen. Weiterhin stellt sich doch die Frage, ob das hier in Rede stehende Testament die einzige erbrechtliche Regelung der beiden Ehegatten ist, oder was eigentlich mit dem Vermögen nach dem Tode des Ehemannes passieren soll?

Liegt ggf. ein so genanntes Berliner Testament mit Jastrowscher Klausel vor, also eine Regelung, bei der sich beide gegenseitig zu Erben eingesetzt haben und nach dem letztversterbenden die Kinder alles zu gleichen Teilen erben, wenn sie nach dem ersten Erbfall keinen Pflichtteil geltend gemacht haben? Dann würde ich mir sehr gut überlegen, da heute etwas geltend zu machen. Denn schließlich würde der Ehemann dann für den Rest seiner Tage als Alleineigentümer schön brav weiter die Kredite tilgen und hinterher den Kindern weit mehr hinterlassen, als sie jetzt aus dem Pflichtteil nach der Ehefrau und später aus dem Pflichtteil nach dem Ehemann gemeinsam zu erwarten hätten. Vorsicht dann allerdings bei Öffnungsklauseln, die dem Mann gestatten würden, das Testament einseitig nach dem Tode der Frau zu ändern.

Oder gab es wirklich nur ein einseitiges Testament der Frau, aber ggf. ein hiervon getrenntes Testament des Mannes, was in die gleiche Richtung geht? Oder hat dieser noch gar nicht testiert? Dann sollte man überlegen mit ihm einen Erbvertrag zu schließen, nachdem die Kinder dann nach dessen Tod zu als Erben zu gleichen Teilen abgesichert werden, wenn jetzt noch kein Pflichtteil geltend gemacht wird. Vom Erbvertrag kommt der Mann dann auch nicht mehr alleine weg.

Fragen über Fragen, aber auch viele Antworten, die aber nur ein spezialisierter Anwaltskollege bei Kenntnis aller Details richtig beantworten kann. Er wird dann auch die richtigen Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten können. Vorsicht also, jetzt unnötig Porzellan zu zerschlagen.

Gruß vom Wiz

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Danke

Grüssle Maruscha

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