Hallo zusammen,
Jeanette hat das alles schon perfekt dargestellt (Kompliment!). Insbesondere der Hinweis, dass die Kinder gerade eben nicht Erben geworden sind, und somit keine Erbengemeinschaft vorliegt ist wichtig. Auch zu beachten ist die Tatsache, dass natürlich nur die leiblichen Kinder einen Pflichtteilsanspruch haben.
Zur praktischen Seite: Wenn die Immobilien hoch verschuldet sind, stellt sich zunächst mal die Frage, was „unter dem Strich“ überhaupt rauskommen kann. Schließlich ist es ja nicht so, dass die Immobilien mit ihrem unbelasteten Wert vererbt werden, bzw. so in die Pflichtteilsberechnung eingehen würden. D.h. hier muss man sich zunächst mal selbstkritisch überlegen, was überhaupt im besten Fall als Pflichtteil herauskommen kann. Darüber hinausgehend würde ich mir mal den aktuell ziemlich am Boden liegenden Immobilienmarkt ansehen und mir gut überlegen jetzt aus theoretischen Werten praktische Verkaufserlöse werden zu lassen. Weiterhin stellt sich doch die Frage, ob das hier in Rede stehende Testament die einzige erbrechtliche Regelung der beiden Ehegatten ist, oder was eigentlich mit dem Vermögen nach dem Tode des Ehemannes passieren soll?
Liegt ggf. ein so genanntes Berliner Testament mit Jastrowscher Klausel vor, also eine Regelung, bei der sich beide gegenseitig zu Erben eingesetzt haben und nach dem letztversterbenden die Kinder alles zu gleichen Teilen erben, wenn sie nach dem ersten Erbfall keinen Pflichtteil geltend gemacht haben? Dann würde ich mir sehr gut überlegen, da heute etwas geltend zu machen. Denn schließlich würde der Ehemann dann für den Rest seiner Tage als Alleineigentümer schön brav weiter die Kredite tilgen und hinterher den Kindern weit mehr hinterlassen, als sie jetzt aus dem Pflichtteil nach der Ehefrau und später aus dem Pflichtteil nach dem Ehemann gemeinsam zu erwarten hätten. Vorsicht dann allerdings bei Öffnungsklauseln, die dem Mann gestatten würden, das Testament einseitig nach dem Tode der Frau zu ändern.
Oder gab es wirklich nur ein einseitiges Testament der Frau, aber ggf. ein hiervon getrenntes Testament des Mannes, was in die gleiche Richtung geht? Oder hat dieser noch gar nicht testiert? Dann sollte man überlegen mit ihm einen Erbvertrag zu schließen, nachdem die Kinder dann nach dessen Tod zu als Erben zu gleichen Teilen abgesichert werden, wenn jetzt noch kein Pflichtteil geltend gemacht wird. Vom Erbvertrag kommt der Mann dann auch nicht mehr alleine weg.
Fragen über Fragen, aber auch viele Antworten, die aber nur ein spezialisierter Anwaltskollege bei Kenntnis aller Details richtig beantworten kann. Er wird dann auch die richtigen Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten können. Vorsicht also, jetzt unnötig Porzellan zu zerschlagen.
Gruß vom Wiz
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