hallo zusammen,
eine frage zur gesetzlichen erbfolge:
eine frau stirbt und hat kein testament. wer ist erbe? die frau hinterlässt einen sohn und eine tochter. die wiederrum haben auch kinder.
der erblasser vererbt nur (in diesem fall) an die eigenen kinder, also nicht an die enkel.
liege ich da richtig? das erbe wird zu jeweils 50 % an die direkten nachkommen vererbt, da diese ja noch leben. die enkel von der erblasserin werden NICHT beerbt.
danke euch,
sandra
Auch hallo.
eine frau stirbt und hat kein testament. wer ist erbe? die
frau hinterlässt einen sohn und eine tochter. die wiederrum
haben auch kinder.
…und auch keinen Ehemann ?
der erblasser vererbt nur (in diesem fall) an die eigenen
kinder, also nicht an die enkel.
liege ich da richtig? das erbe wird zu jeweils 50 % an die
direkten nachkommen vererbt, da diese ja noch leben. die enkel
von der erblasserin werden NICHT beerbt.
Scheint in der Form zu stimmen: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1931.html & http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/BMJ_index.html (suche nach ‚erbrecht‘)
HTH
mfg M.L.
Sehe ich aus so…
ne gute Seite mit interaktiven Schaubildern ist m.W. diese hier:
http://www.rechtbekommen.de/erben/geserb.html
Gruß Ivo
Hi sandra,
ja wenn’s denn immer so einfach wäre! Du liegst völlig richtig: Die Kinder sind Erben erster Ordnung, und weiter heißt es in § 1924 [2] BGB: Ein zur Zeit des Erbfall lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus.
Gruß Ralf
Ich danke euch! ich hatte zwar erbrecht an der FH und habe auch im netz nachgesehen, aber 100% sicher war ich mir nicht mehr! das mietrecht wurde nach meinem examen auch novelliert, von dem her wusste ich nicht, ob das mit dem erbrecht auch so gemacht wurde…
vielen dank nochmals,
sandra