angenommen ein voraussichtlicher Miterbe nimmt nach dem Erbfall ein KFZ im Wert von 1300 Euro an sich. Später verzichtet er allerdings zu gunsten seiner Kinder (2) auf sein Erbe (50%). Da er der gesetzliche Vertreter seiner Kinder ist (immer noch angenommen natürlich), vertritt er nun die Kinder. Bei der Abwicklung des Erbes blockiert er alles. Nach über einem Jahr behauptet er, dass KFZ wäre ihm persönlich weit vor dem Tot des Verstorbenem geschenkt worden (das diese Behauptung durch einen notariellen Vertrag bewiesen werden müßte ist mir klar). Wie könnte der andere Erbteil schnellstmöglich an das KFZ kommen? Gibt es eine andere Möglichkeit als eine Klage auf herausgabe des KFZ?
Vielen Dank
Gibt es eine andere
Möglichkeit als eine Klage auf herausgabe des KFZ?
hallo,
nein, das ist der richtige weg. es muss geklagt werden, da mahnbescheide nur auf geld gerichtet sind. also bleibt nur der klageweg, wenn der andere nicht kooperativ ist.
Nach über
einem Jahr behauptet er, dass KFZ wäre ihm persönlich weit vor
dem Tot des Verstorbenem geschenkt worden (das diese
Behauptung durch einen notariellen Vertrag bewiesen werden
müßte ist mir klar).
na, da wäre ich mir nicht sicher. ein kfz übereignet mit wie jede andere mobilie auch. einigung & übergabe. wenn das verpflichtungsgeschäft nun eine schenkung ist, ist diese aber nur dann notarieller beurkundung bedürftig, wenn die schenkung nicht sofort vollzogen wurde.
es müsste also vom kläger bewiesen werden, das keine „bewirkung der leistung“ = übergabe i.S.d. § 518 II BGB vorlag. hier helfen dann zahlungen von kfz-steuer, versicherung, garagenmiete durch den verstorbenen.