Es ist der letzte lebende Elternteil verstorben.
Es existieren 2 gleich erbberechtigte Kinder.
Es ist kein geldmäßig zu bewertender Nachlaß vorhanden.
Ein Kind will sein Erbe ausschlagen, um an den Bestattungskosten
nicht mit beteiligt zu werden. Der andere Erbe ist damit einverstanden.
Fragen:
Ist ein Ausschlagen einfach so möglich?
Kann der Willen ganz einfach schriftlich fixiert werden („Hiermit schlage ich… mein Erbe aus…“) ??
Wenn ja, wie muss dieses Schriftstück aufgebaut sein?
Ist diese Willenserklärung widerrufbar (falls nun z.B. doch Geld auftauchen sollte) ??
Sollten weitere Angaben notwendig sein, bitte fragen !
Es ist der letzte lebende Elternteil verstorben.
Es existieren 2 gleich erbberechtigte Kinder.
Es ist kein geldmäßig zu bewertender Nachlaß vorhanden.
Ein Kind will sein Erbe ausschlagen, um an den
Bestattungskosten
nicht mit beteiligt zu werden. Der andere Erbe ist damit
einverstanden.
Fragen:
Ist ein Ausschlagen einfach so möglich?
Kann der Willen ganz einfach schriftlich fixiert werden
(„Hiermit schlage ich… mein Erbe aus…“) ??
Wenn ja, wie muss dieses Schriftstück aufgebaut sein?
Ist diese Willenserklärung widerrufbar (falls nun z.B. doch
Geld auftauchen sollte) ??
danke für deine rasche Antwort. Laut dem pdf muss die Ausschlagung notariell beglaubigen sein bzw. zur Niederschrift beim Nachlassgericht erfolgen.
Für mich noch mal im Klartext - d.h.:
Eine „eben mal so“ handschriftlich aufgesetzte Ausschlagung hat (gar) keinen Bestand?
Vor niemandem und gar nix?
Auch wenn sich die beiden Erbberechtigten so gütlich trennen würden und nie wieder ein Hahn danach kräht??