Mann stirbt (keine Eltern oder Kinder) und vererbt laut Testament alles seinen beiden Schwestern. Sein Bruder soll nichts bekommen und ist daher im Testament nicht bedacht. Nun sind die beiden Schwestern leider auch schon verstorben, so dass das Testament unwirksam ist. Es tritt wohl die gesetzliche Erbfolge ein und der Bruder erbt ein Drittel, die beiden anderen Drittel gehen an die Nachkommen der Schwestern.
Frage: wie sind die Aussichten gegen den Bruder/Onkel zu klagen, damit er nichts bekommt, wie es ja der Wille seines Bruders war (Hintergrund: nicht ausgezahlter Erbanteil beim Tod ihrer Eltern)?
Frage 2: Die Kläger (Nachkommen der Schwestern) wollen vom „Enterben“ des Bruders nicht profitieren. Können sie diesen Mehranteil/Streitwert einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen, und zwar so, dass dies schon vor dem Gerichtsverfahren klar ist?
Gruß (ist hoffentlich nicht zu lang)
Werner
Hallo erstmal,
wenn dem Testament nicht zu entnehmen ist, dass es bei einem Vorversterben der Erben nicht mehr gelten soll, dann sollte man zunächst einmal davon ausgehen, dass an die Stelle der Erben ihre Nachkommen treten, so wie es bei gesetzlicher Erbfolge auch wäre. D.h. die faktische Enterbung des Bruders würde bestehen bleiben und statt der beiden Schwestern würden deren Nachkommen zu den Anteilen erben, wie es nach Stämmen vorgesehen ist. D.h. wenn die eine Schwester einen Nachkommen hat, bekommt dieser die Hälfte, hat die andere Schwester zwei Nachkommen, bekommen diese jeweils ein Viertel (zusammen also wieder die Hälfte, die die Schwester hätte bekommen sollen).
Natürlich muss man damit rechnen, dass jemand diese Geschichte angreift. Stellt sich eben nur die (ohne die konkreten Umstände zu kennen nichtbeantwortbare) Frage, wie gut die Chancen dafür stehen, damit durchzukommen.
BTW: Es macht immer Sinn in Testamenten ersatzerben genau für diesen Fall vorzusehen, dann kommt erst gar keine Unsicherheit auf.
Gruß vom Wiz
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Hallo erstmal,
wenn dem Testament nicht zu entnehmen ist, dass es bei einem
Vorversterben der Erben nicht mehr gelten soll, dann sollte
man zunächst einmal davon ausgehen, dass an die Stelle der
Erben ihre Nachkommen treten, so wie es bei gesetzlicher
Erbfolge auch wäre.
Bist du dir sicher, dass es so läuft? Demnach müsste der Bruder ja klagen. Befragte (nicht beauftragte) Notare/Anwälte gaben hier ganz unterschiedliche Auskünfte. (zum Teil leider kompletten Blödsinn)
Gruß,
Werner