nehmen wir mal jemand würde seiner Tocher (mehere Geschwister) lebenslanges Wohnrecht vererben, wobei zum Todeszeitpunkt das Objekt sich noch im Rohbau befindet.
Was ist, wenn das Objekt dann später durch einen anderen Erben fertiggestellt wird? Hat die Tochter dann das Recht dort mit einzuziehen?
wenn das Wohnrecht im Grundbuch zu Lebzeiten des Erblassers abgesichert worden ist oder eine entsprechende erbrechtliche Verfügung hierüber wirksam errichtet worden ist, dann muss das Wohnrecht gewährt werden. Das Haus (auch wenn es nur im Rohbau ist) fällt dann mit der Belastung durch das Wohnrecht in die Erbmasse und derjenige der es übernimmt, erwirbt es mit dieser Belastung, sofern keine Ablösevereinbarung getroffen wird.
Gruß vom Wiz
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