Erbrecht

Hallo,und schönen guten Tag zusammen

Meine Frage:
Wenn zum Beispiel die Grosseltern sterben und die beiden Enkel alleinerbe sind und laut Testament das Haus zu zwei gleichen teilen aufgeteilt wird,sich dann noch ein paar Wochen später heraustellt,daß auf dem Finanzamt noch zwei Sparbücher mit einem grösseren Betrag hinterlegt sind.Die beiden Enkel mussten zum Finanzamt und beide mussten unterschreiben für die Herausgabe der Bücher,die beiden Bücher sind aber nur auf den Namen eines Enkels ausgestellt,hat der andere dann einen Pflichtteilsanspruch auf die beiden Bücher?

Im Vorraus besten Dank

Hermann

Hallo,

ein zivilrechtlicher Klassiker! Die Großeltern haben auf den Namen
eines Enkels ein Sparbuch „angelegt“. Genau genommen wurde eine
Forderung zwischen Enkel und Bank begründet. Das ganze im Rahmen
eines Vertrag zugunsten Dritter nebst Schenkung (der hier lt.
Rechtsprechung ausnahmsweise formfrei) möglich ist. Es sieht schwer
danach aus, als ob nur der „Sparbuchberechtigte“ Inhaber der
Forderung ist und somit der andere Enkel in die sprichwörtliche Röhre
guckt!

Nebenbei: Das „abgeben“ der Sparbücher beim Finanzamt kann aber auch
dahingehend gedeutet werden, dass die Großeltern eine aufkommende
Erbschaftsteuer der Enkel gleich zahlen wollten. Hat das Finanzamt
kein Zurückbehaltungsrecht o.ä. geltend gemacht, weil die Forderung
Sicherungsabgetreten waren?

Bei erkläglichen Summen schadet eine umfassende Beratung bei einem
Rechtsanwalt auf jeden Fall NICHT!

mfg vom

showbee