Erbrecht

Moin moin,

stellt euch vor da hat jemand keine reiche Erbtante erwischt sondern eine hoch verschuldete Oma.
Muß er das Erbe antreten?
was muß er in welchem zeitabstand tun und wo? und wie ?
wenn er sich vor möglicvhen forderungen schützen möchte.
ist doch eine interessante perspektieve.
angenommen ihr währet in dieser lage - was würdet ihr vorschlagen ? tun ?
sm

Hallo,

rechtlich eine interessante Frage, aber gelöst. Dem Erben stehen dabei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Steht fest, dass das Erbe überschuldet ist, sollte man den Weg der Erbausschlagung wählen. Auf diese Möglichkeit wird vom Nachlassgericht meines Wissens auch hingewiesen, da die Erklärung der Ausschlagung - ohne mich genau festlegen zu wollen - meines Wissens innerhalb von 6 Wochen erfolgen muss. (vgl. §§ 1942 ff BGB)

Steht noch nicht fest, ob das Erbe überschuldet ist oder nicht kann man das sog. Aufgebotsverfahren gem. §§ 1970 ff BGB heranziehen und die Gläubiger auffordern ihre Forderunge anzumelden, um einen Überblick über Verbindlichkeiten und Vermögen zu bekommen. (Bezüglich des Vermögens kann ein Inventar erstellt werden §§ 1993 ff BGB)

Dies dient meist der Vorbereitung der Nachlassverwaltung bzw. der Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff BGB. Wird Letztere Mangels Masse nicht eröffnet dürfte dem Erben wohl die Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB zur Seite stehen.

Ich weiss, das ist nur ein sehr grober Überblick, aber wegen konkreter Fragen sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden, da es hier vor allem auch um die Wahrung teilweise kurzer Fristen geht. Darüber hinaus sind die verschiedenen Möglichkeiten die Erbenhaftung zu begrenzen an unterschiedliche Voraussetzungen und Konsequenzen geknüpft, die am Einzelfall zusammen mit einem Anwalt besprochen werden sollten, um eine hinreichende Entscheidungsbasis zu haben.

Hoffe ich konnte dennoch ein wenig weiterhelfen
Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Bernhard Kelz

6 Wochen - bei Amtsgericht oder notariell
Moin!

Muß er das Erbe antreten?

Nein!

was muß er in welchem zeitabstand tun und wo? und wie ?

Innerhalb von sechs Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht (geht auch beim eigenen im Rahmen der Amtshilfe) oder bei einem Notar erklären, dass man das Erbe ausschlägt.

siehe auch
http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Aussch…

Gruß
Christian