Erbrecht

Hallo,

ich beschäftige mich zur Zeit mit dem deutschen Erbrecht. Und im Internet bin ich auch einige Fragen gestoßen, auf die ich leider selber keine Antworten finden kann.
1.) Wenn Z.B jemand in seinem testament den geldbetrag von 3000€ einem anderen vermachten will, aber dieser erblasser tage später diesen betrag durchschreibt und meinetwegen 2000€ hinschreibt, ist das dann noch rechtsgültig?im prinzip doch schon, oder? weil das ja eigentlich immer noch das gleiche testament ist…

2.) dann z.B. errichtet eine person ein gültiges testament, aber jahre später erhält er wegen geistiger störung einen betreuer und ist nicht mehr zurechnungsfähig. leider konnte ich auch hier keine antwort im BGB finden. Ich weiß nur, dass krankhaft gestörte keine testamente eröffnen können, aber hierbei wird er es noch später.

vielleicht findet noch jemand lösungsansätze

liebe grüße

OT: Erbrecht! … Aber Sofort! -owt-
SCNR

Hallo,

zu Deiner ersten Antwort kann ich nur Vermutungen aussprechen, die aber wenig hilfreich wären.

2.) dann z.B. errichtet eine person ein gültiges testament,
aber jahre später erhält er wegen geistiger störung einen
betreuer und ist nicht mehr zurechnungsfähig. leider konnte
ich auch hier keine antwort im BGB finden. Ich weiß nur, dass
krankhaft gestörte keine testamente eröffnen können, aber
hierbei wird er es noch später.

Selbst jemand der unter Betreuung steht kann ein Testament errichten, er darf nur nicht testierunfähig sein. Wichtig ist, daß er bei Erstellung des Testamentes testierfähig war, mehr nicht. D. h. wenn er nur eine Stunde nach Erstellung des Testamentes testierunfähig würde, würde das Testament weiterhin gültig sein.

http://www.anwaltshaus-bad-nauheim.de/Rubriken/Fachg…

Gruß
Tina

Hallo,

ich beschäftige mich zur Zeit mit dem deutschen Erbrecht. Und
im Internet bin ich auch einige Fragen gestoßen, auf die ich
leider selber keine Antworten finden kann.
1.) Wenn Z.B jemand in seinem testament den geldbetrag von
3000€ einem anderen vermachten will, aber dieser erblasser
tage später diesen betrag durchschreibt und meinetwegen 2000€
hinschreibt, ist das dann noch rechtsgültig?im prinzip doch
schon, oder? weil das ja eigentlich immer noch das gleiche
testament ist…

Ja, stellt sich im Zweifelsfall halt nur das Problem der Zurechnung der Streichung/Änderung zum Erblasser. D.h. sollte es hier zum Streit kommen, wird man um ein Gutachten, sonstige Anhaltspunkte nicht umhin kommen, um zu klären, ob man diese Änderung dem Erblasser zuschreiben kann oder nicht. Es gilt natürlich dann nur, was dem Erblasser zugeschrieben werden kann.

2.) dann z.B. errichtet eine person ein gültiges testament,
aber jahre später erhält er wegen geistiger störung einen
betreuer und ist nicht mehr zurechnungsfähig. leider konnte
ich auch hier keine antwort im BGB finden. Ich weiß nur, dass
krankhaft gestörte keine testamente eröffnen können, aber
hierbei wird er es noch später.

Das ist eine ganz normale Situation wie sich ständig vorkommt. Die wenigsten Menschen versterben „aus dem vollen Leben heraus“. D.h. eine mehr oder weniger lange Phase fehlender Testierfähigkeit vor dem Tode ist relativ normal. Es gilt was im noch testierfähigen Zustand festgelegt wurde. Schwierig wird es nur dann, wenn der Zug einmal abgefahren ist, oder sich im Nachhinein gravierende Dinge ändern, die dann nicht mehr in ein gültiges Testament umsetzbar sind. Da sieht es dann düster aus.

Gruß vom Wiz