Erbrecht

Eine Familie Vater Mutter verheiratet, 2 Kinder.
Der Vater eines Elternteil stribt sehr früh, schreibt im Vorfeld noch ein Testament, in dem er seine Kinder enterbt und sein ganzes Vermögen dem damaligen 1. Enkelkind (2.Enkelkind war noch nicht geboren!) überschreibt. Ist es tatsächlich rechtlich möglich, einem 5-jährigem Enkelkind ein sehr, sehr großes Vermögen zu vererben, wenn Tochter/Sohn noch leben? Mindestens müssten Tochter und Sohn doch einen Pflichterbteil bekommen? Wenn ja, wie viel Prozent? hat dieser Pflichtanteil? Und kann es sein, dass das zweite Enkelkind komplett leer ausgeht?

Eine Familie Vater Mutter verheiratet, 2 Kinder.
Der Vater eines Elternteil stribt sehr früh, schreibt im
Vorfeld noch ein Testament, in dem er seine Kinder enterbt und
sein ganzes Vermögen dem damaligen 1. Enkelkind (2.Enkelkind
war noch nicht geboren!) überschreibt. Ist es tatsächlich
rechtlich möglich, einem 5-jährigem Enkelkind ein sehr, sehr
großes Vermögen zu vererben, wenn Tochter/Sohn noch leben?

Ja, ist es.

Mindestens müssten Tochter und Sohn doch einen Pflichterbteil
bekommen?

Ja, der Pflichtteil ist der hälftige Wert des Erbteiles. Den genauen Prozentsatz kann ich Dir nicht nennen, da gibt es zuviele unbekannte. Lebte der Erblasser in einer bestehenden Ehe? Welcher Güterstand war vereinbart und und und. Sowohl die Ehefrau ala auch die Kinder des Erblassers haben ein Anrecht auf einen Pflichtteil.

Das zweite Enkelkind, selbst wenn es beim Erbfall bereits gezeugt war, ist nicht pflichtteilsberechtigt, da ja die Eltern des Enkelkindes noch leben. Es geht immer in dieser Reihenfolge:

Kind beerbt Eltern, ist Kind bereits vorverstorben, beerbt Enkel die Eltern. Wobei das nur gilt, wenn kein Testament vorhanden ist. Kinder und Enkelkinder sind pflichtteilsberechtigt. Lebt aber der Abkömmling des Erblassers noch, besteht für das Enkelkind kein Pflichtteilsrecht, da dieses ja bereits vom Abkömmling wahrgenommen wird.

Gruß
Tina

Kind beerbt Eltern, ist Kind bereits vorverstorben, beerbt
Enkel die Eltern. Wobei das nur gilt, wenn kein Testament
vorhanden ist. Kinder und Enkelkinder sind
pflichtteilsberechtigt. Lebt aber der Abkömmling des
Erblassers noch, besteht für das Enkelkind kein
Pflichtteilsrecht, da dieses ja bereits vom Abkömmling
wahrgenommen wird.

Wer was und wie viel bekommt wurde wohl vor Jahren „vertraglich“ festgelegt von Eltern und Großeltern. Kann man dies nach Jahren wiederrufen?
Wenn der Großvater doch nicht wusste, dass nochmal ein Enkelkind kommt?! Bestimmt wäre es nicht in seinem Sinne, dass ein Enkelkind in „saus und braus“ lebt, während das andere Enkelkind „ums überleben kämpft“?
Wäre es möglich, dass das erstgeborene Enkelkind auf sein Erbe verzichtet? Dann würde das Erbe doch wieder an die Eltern gehen?
Und wenn diese sterben würden, würde das Erbe gerecht durch 2 geteilt?
Hat man da irgendwelche Möglichkeiten das Ganze „anzufechten“, wenn die Eltern mit der Situation genauso unglücklich sind???

Wer was und wie viel bekommt wurde wohl vor Jahren
„vertraglich“ festgelegt von Eltern und Großeltern. Kann man
dies nach Jahren wiederrufen?

Davon ausgehend, daß die Großeltern bereits verstorben sind: Nein, das kann nicht mehr widerrufen werden. Leben aber die Großeltern noch steht es ihnen jederzeit frei, ein neues Testament zu machen. Lebt nur noch ein Großelternteil ist es fraglich ob der Überlebende das Testament einseitig ändern kann.

Wenn der Großvater doch nicht wusste, dass nochmal ein
Enkelkind kommt?! Bestimmt wäre es nicht in seinem Sinne, dass
ein Enkelkind in „saus und braus“ lebt, während das andere
Enkelkind „ums überleben kämpft“?

Da hat das zweite Enkelkind einfach Pech gehabt, sorry.

Wäre es möglich, dass das erstgeborene Enkelkind auf sein Erbe
verzichtet? Dann würde das Erbe doch wieder an die Eltern
gehen?

Nachdem nun auch das zweite Enkelkind schon etwas älter zu sein scheint, nein ein Erbe kann nur innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalles und der Kenntnis, daß man Erbe wurde, ausgeschlagen werden.

Und wenn diese sterben würden, würde das Erbe gerecht durch 2
geteilt?
Hat man da irgendwelche Möglichkeiten das Ganze „anzufechten“,
wenn die Eltern mit der Situation genauso unglücklich sind???

Wie lange ist der Erbfall her? Ein Pflichtteil verjährt nach 3 Jahren (Enkel ist hier aber nicht pflichtteilberechtigt). Da ich das Testament nicht kenne und auch nicht weiß was mit den Eltern vertraglich geregelt wurde, kann ich hier auch keine Aussage treffen.

Gruß
Tina

Nachtag:

Wie wäre es denn, wenn Enkel 2 mit Enkel 1 redet, vielleicht gibt Enkel 1 ja freiwillig in Form eine Schenkung an Engel 2 etwas ab. Aber Achtung, hier könnte dann das Finanzamt auch einen Teil wollen (Schenkungssteuer).

Wenn Enkel 1 nichts abgibt, sehe ich wenig Chancen, aber wie gesagt um genauer Antworten zu können, bräuchte man mehr Infos.

Gruß
Tina