Erbrecht

Kann die gesetzlich Erbfolge durch Schenkung an einer einzelnen Person durchbrochen werden?

Beispiel: Eine Mutter hat mehrere Kinder, die lt Gesetzt zu gleichen Teilen erben würden. Nun möchte sie, dass nur eines ihrer Kinder ihr Vermächtnis z.B. das Haus bekommt und schenkt dieser Person zu ihrem Lebzeiten dieses Vermögen.

Ist das rechtens, oder besteht auch weiterhin der Pflichtteilsanspruch an dem verschenkten Vermögen?

Was ist mit Versicherungen, bei denen z.B. einer der Erben im Fall des Ablebens als Empfänger der Todesfallsumme eingetragen ist. Gehören diese Werte auch in das Erdgut?

Hallo,

Ist das rechtens, oder besteht auch weiterhin der
Pflichtteilsanspruch an dem verschenkten Vermögen?

Es ist rechtens zu Lebzeiten zu verschenken, was man will, aber um die Schenkung wirklich vom Erbe auszuschließen muß die Mutter noch mindestens 10 Jahre leben. Stirbt sie vorher, wird die Schenkung zum Erbteil gerechnet.
Mit dem Pflichtteil hat das nichts zu tun. Der Anspruch besteht anteilig für das Vermögen, was rechtlich am Sterbetag vorhanden war.

Was ist mit Versicherungen, bei denen z.B. einer der Erben im
Fall des Ablebens als Empfänger der Todesfallsumme eingetragen
ist. Gehören diese Werte auch in das Erdgut?

So weit ich weiß nicht, denn es ist ja eine Versicherung, deren „Vermögen“ klar einem anderen zugewiesen ist, weil (das ist ja der Sinn von Versicherungen) jemand über das Erbe hinaus finanziell abgesichert sein soll.

Gruß Steffi

http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/2325/

Versicherungen gehören nicht zur Erbmasse. Auch hier kann aber ein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf die Prämien der letzten 10 Jahre in Betracht kommen.

http://www.answer24.de/article/Lebensversicherung_un…

Viele Grüße
EK