Hallo,
ich habe eine allgemeine Frage zum Erbrecht. Wenn ein Mann in zweiter Ehe verheiratet ist und aus erster Ehe sind bereits Kinder hervorgegangen, erben diese Kinder im Todesfalle des Vaters dann zur Hälfte den Anteil des Hauses in dem er mit der zweiten Frau lebt? Und erben diese Kinder ebenfalls von gemeinsamen Sparbüchern bzw. gemeinsamen Konten? LG Perle
Vaters dann zur Hälfte den Anteil des Hauses in dem er mit der
zweiten Frau lebt? Und erben diese Kinder ebenfalls von
gemeinsamen Sparbüchern bzw. gemeinsamen Konten? LG Perle
Die leiblichen Kinder beerben ihren Vater, nicht die zweite Ehefrau. Es stellt sich jetzt die Frage, was Erbe ist und was der zweiten Ehefrau gehört.
Hallo,
die beiden Kinder aus erster Erbe sind pflichtteilsberechtigt. Sind sie nach aktuellem Testament enterbt, steht ihnen der sogenannte Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was ihnen zustehen würde, wären sie Erben geworden.
Gruß
Tina
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Da die bisherigen 3 Antworten unbefriedigend und teilweise sogar „daneben liegen“ hier meine direkte Antwort auf die Frage: Bei gesetzlicher Erbfolge (also ohne Vorliegen einer Verfügung von Todes wegen) erben neben der Witwe die Kinder (aus welcher Ehe auch immer), letztere zu gleichen Teilen. Die Erbteile richten sich nach dem Güterstand (zum Beispiel bei der Zugewinngemeinschaft erbt die Witwe in jedem Falle die Hälfte).
Das Erbrecht bezieht sich auf alles Eigentum was hinterlassen wird, also auch auf Miteigentumsanteile welche in der 2. Ehe entstanden sind. Zum Beispiel könnten -wie leider oft- die Kinder aufgrund des erworbenen Miteigentumsrechts sofort die Versteigerung beantragen.
Einziges Gegenmittel: Testament errichten oder gütliche Einigung.
Frohe Festtage!
Gleich mal einen Stern für die präzise Antwort!
Frohe Festtage!