Erbrecht

Hallo,
ein Vater, der schon lange tot ist hatte zu DDR Zeiten einen Acker. Wenn dieser nun verkauft würde, wie wäre die Erbfolge, wenn nur noch eine Tochter von 9 Geschwistern lebt aber genügend Enkelkinder da sind?

Hallo,
ein Vater, der schon lange tot ist hatte zu DDR Zeiten einen
Acker. Wenn dieser nun verkauft würde, wie wäre die Erbfolge,
wenn nur noch eine Tochter von 9 Geschwistern lebt aber
genügend Enkelkinder da sind?

Hey,

also da der acker verkauft wurde, gehört es ja nicht mehr zu dem Besitz des Vaters.
Aber aufgrund des Totes des vaters würden seine kinder die erben sein (nebe der ehefrau, falls es eine gibt). du sagtest es gibt 9 kinder, davon lebt nur noch eine.
somit würde diese lebende tochter 1/9 bekommen und de rest verteilt sich auf die enkelkinder.

Hallo,
ein Vater, der schon lange tot ist hatte zu DDR Zeiten einen
Acker. Wenn dieser nun verkauft würde, wie wäre die Erbfolge,
wenn nur noch eine Tochter von 9 Geschwistern lebt aber
genügend Enkelkinder da sind?

sorry, aber ich verstehe den sachverhalt nicht.
wenn der vater schon lange tot ist, wer verkauft denn dann den acker ? geht es um den acker oder um den erlös hieraus ?
wer lebte denn überhaupt noch im erbfall ? gab es eine ehefrau( 1931 BGB), die im erbfall oder jetzt noch lebt ?

grundsätzlich erben die lebenden abkömmlinge des erblassers (1924 I BGB), soweit keine gewillkürte erbfolge besteht.
da v 9 töchter hatte, sind diese erben erster ordnung und erben daher zu gleichen teilen ( 1924 I, IV BGB)

waren erben erster ordnung im erbfall bereits verschieden, so erben deren abkömmlinge, § 1924 III BGB.

Also es wäre gut, wenn du den sachverhalt noch etwas näher erläuterst.

fas

Nach der Wende hat die einzige lebende Tochter erfahren, daß es diesen Acker gibt. Der wurde dann verpachtet. Wenn er nun verkauft würde, wieviel Anteile stehen der Tochter zu und wieviel den Enkelkindern der anderen verstorbenen Geschwister. Eine Ehefrau gibt
es nicht mehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Regina,

ein Vater, der schon lange tot ist hatte zu DDR Zeiten einen
Acker. Wenn dieser nun verkauft würde,

das lassen wir mal weg - wenn der Vater schon lange tot ist, müsste der Acker schon längst vererbt sein.

Also für den Fall, dass der Vater gestern gestorben ist:

wie wäre die Erbfolge,
wenn nur noch eine Tochter von 9 Geschwistern lebt aber
genügend Enkelkinder da sind?

Die Enkel treten für die verstorbenen Kinder ein. Beispiel:

9 Kinder, 8 davon tot, 4 von den Verstorbenen hatten Kinder. Dann wird das Erbe durch 5 geteilt: 1 Teil an das überlebende Kind, die anderen 4 Teile werden an die Abkömmlinge verteilt.

Weitergedrüöselt:

Kind A hatte 3 Kinder --> 1/5 an 3 Enkel --> pro Enkel 1/15
Kind B hatte 1 Kinder --> 1/5 an 1 Enkel --> 1/5
Kind C hatte 5 Kinder --> 1/5 an 5 Enkel --> pro Enkel 1/25
Kind D hatte 2 Kinder --> 1/5 an 2 Enkel --> pro Enkel 1/10

Gruß Ralf

Hallo,

Nach der Wende hat die einzige lebende Tochter erfahren, daß
es diesen Acker gibt. Der wurde dann verpachtet. Wenn er nun
verkauft würde, wieviel Anteile stehen der Tochter zu und
wieviel den Enkelkindern der anderen verstorbenen Geschwister.
Eine Ehefrau gibt es nicht mehr.

am besten mal im Grundbuch nachsehen. Falls dort aus unerfindlichen Gründen noch der Verstorbene eingetragen ist und es kein Testament gibt, bekommt jedes der Kinder falls sie beim Tod des Vaters noch lebten (oder deren Erben, also vermutlich die Enkel dann wieder entsprechend anteilig) 1/9.
Das Grundstück kann aber nicht so ohne weiteres von einem der Miteigentümer verkauft werden. Es kann aber eine Teilungsversteigerung beantragt werden, wenn sich die Erben nicht einig werden.

Cu Rene

1 „Gefällt mir“

Der Sachverhalt ist immer noch nicht klar genug. Man müsste schon erfahren, wann denn der Erblasser überhaupt gestorben ist und ob es eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) gab und wie viele Kinder es zum Zeitpunkt des Todes gab und ob da schon Kinder vorverstorben waren und ob zum Zeitpunkt, da der Erblasser gestorben ist, die Ehefrau noch lebte…

Richtig ist, was gesagt wurde: Wenn die Person, um die es hier geht, Erbin geworden ist, dann können die anderen Miterben das Grundstück nicht einfach verkaufen. Aber das lässt sich hier alles noch gar nicht feststellen.

Levay