Erbrecht

hallo,

hab da mal ne frage und zwar:
wenn man im letzten jahr also 2008 geerbt hat,sagen wir von einer tante,wird man dann steuerlich nach dem neuen gesetz was am 1.1.09 in kraft gtreten ist oder nach dem alten gesetz berechnet??
zählt da das erbdatum oder das bearbeitungsdatum??

vielen dank für eure antworten

Moin,
unter gewissen Voraussetzungen kann auf Antrag das neue Recht angewandt werden.
Da das neue Recht noch recht frisch ist, sollte man in diesem Fall einen Steuerberater aufsuchen, um Fehler und Nachteile zu vermeiden.
Viele Grüße
e