Erbrecht

Hallo,
wenn der Fall eintritt: Mann verstorben , 4 erwachsene Kinder eine zweite Ehefrau vorhanden. Der Mann hat zu lebzeiten sein Vermögen ( was vor der zweiten Ehe schon vorhanden war)der zweiten Ehefrau übertragen bzw überschrieben.
Haben die Kinder Erbansprüche?

Hallo,

ich würde sagen, das kommt darauf an, ob die Überschreibung des Vermögens mehr oder weniger als 10 Jahre her ist. Ist sie mehr als 10 Jahre her, ist das Vermögen für die Erben „verloren“. Ist sie weniger als 10 Jahre her, ist die Frage, ob die Vermögensübertragung eine Schenkung war oder evtl. eine „Bezahlung“ beispielsweise für Pflegetätigkeiten.

Viele Grüße
Sahne

Hi,

ein Pflichtteilsergänzungsanspruch dürfte den Kindern auch am verschenkten Hab und Gut zustehen, da die 10 Jahresfrist bei Eheleuten erst nach Auflösung der Ehe gilt. D. h. sollte die Ehe vor 10 Jahren geschieden worden sein und die Schenkung vor der Scheidung erfolgt sein, dann bestünde kein Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr. Siehe hierzu:

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…

Gruß
Tina