Was passiert eigentlich wenn jemand gegen ein Testament des Vaters keinen Einspruch eingelegt hat, dessen Ehefrau(Mutter)alles erbt und später seinen Pflichtanteil einklagen möchte? Ist das überhaupt möglich und falls ja, in welchem Zeitrahmen bewegt sich das?
Hi,
kann man denn gegen ein Testament Einspruch einlegen? Eigentlich nicht, man kann ein Testament höchstens anfechten und dies aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalles und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt.
Gruß
Tina
Wenn es sich um ein „Berliner“ Testament handelte dann gibt es erst nach dem Tod der Mutter was.
Ich vermute das ist in Deutschland nicht anders? Das Testament auf gegenseitigkeit soll ja gerade verhindern, das die Abkömmlinge zu Lebzeiten eines Elter am Vermögen mitschneiden.
Hab ich da was falsch verstanden? Oder gab es kein Berliner Testament.
Da liegst Du falsch, in Deutschland gilt folgendes:
Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch werden die (oft gemeinsamen) Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben oder Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners und verzichten daher auf den Pflichtteil. Unter Umständen kann durch Pflichtteilsstrafklausel wie die Jastrowsche Formel darauf hingewirkt werden.
Diese Klausel besagt, daß falls ein Nachkomme seinen Pflichtteil beim ersten Todesfall geltend macht auch beim zweiten Todesfall nur den Pflichtteil bekommen soll. Dies schreckt viele davon ab beim ersten Todesfall den Pflichtteil geltend zu machen.
Gruß
Tina
Danke ? wusste ich nicht in Österreich gilt das so, da macht man ein Berliner Testament auch nur mit Zustimmeung der Kinder.
Aber das ist dort ein formaler Akt, denn wenn dies die Zustimmung verweigern würden, dann müssten Sie klagen und die Klage verlieren Sie, weil Sie die Zustimmung verweigern und sich damit gegen die Alten aufgelehnt haben, was einem unsittlichen Lebenswandel gleich kommt.
So in etwa ist die Argumentation mit der dann der Pflichtteil verweigert wird.