Erbrecht

Hallo an alle

Wenn ich nicht vollends verblindet bin, haben wir ja keine Rubrik „Erbrecht“. Insofern dürfte meine völlig fiktive Frage hier am besten aufgehoben sein…

Folgender fiktiver Fall:

Eine alleinstehende ältere Frau stirbt. Keine lebenden direkten Angehörigen. Es gab einen Bruder (verstorben). Dieser Bruder hatte zwei Kinder. Ein Kind dieser beiden ist verstorben und hinterläßt eine Witwe und drei Kinder. Im Zeitpunkt des Erbes gibt es also

  • 1 Tochter des Bruders
  • die Witwe vom Sohn des Bruders
  • 3 Kinder vom Sohn des Bruders

Habe ich das richtig verstanden, daß (ohne Testament) das Erbe so aussähe:
Tochter des Bruders: 50%
Enkelkinder des Bruders: 50% (zu je 1/3)

Oder kommt die Witwe vor den Enkelkindern? Oder ganz anders?

Danke für konstruktive Antworten im Voraus!!!

Gruß,
LeoLo

Hi, die Witwe d. Sohnes erbt nichts.
Tochter 1/2
2 Kinder d. verstorbenen Sohnes je 1/4.
Das wäre d. gesetzliche Erbfolge, also die ohne Testament.
MfG ramses90

Danke schön - owT
o hne
w eiteren
T ext