Etwas seltsame Konstruktion, aber da haben wir uns letztlich mal drüber unterhalten…
Wer ist in Folgender Situation wie erbberechtigt:
Frau F ist verwittwet und war die 2. Frau des vorher verstorbenen Mannes.
Sie selbst hat z.B. 2 Geschwister.
Der Mann hatte z.B 2 Kinder + Enkel.
Wer erbt denn nun wenn die F stirbt?
a)die Geschwister, weil das ihre Familienangehörigen sind?
b)die 2 Kinder bzw. die Enkel?
c) alles falsch und es gibt ne andere Lösung?
Genau so hätte ich es nämlich auch gesagt. Aber ein Mitstudent meint, dass sie ja mit dem Mann verheiratet gewesen sei und deswegen nun dann die Kinder des Mannes, als ihre Stiefkinder, erben…
Nein, denn die haben ja bereits beim Tod des Mannes geerbt (und sei es nur ein Pflichtteil gewesen). Sofern die Frau kein Testament macht und die Stiefkinder beerbt oder sie adoptiert, erben nur die Verwandten der Frau in der normalen gesetzlichen Erbfolge.
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Unter der Prämisse, dass F keine weiteren Angehörigen hatte und die Kinder weder ihre leiblichen sind, noch diese von ihr adoptiert wurden, sind die Geschwister erbberechtigt.
Erben erster Ordnung d.h. Abkömmlinge gibt es keine. Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen.
Sind die Geschwister per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen, besteht für diese allerdings kein Pflichtteilsanspruch.
Was die Kinder des verstorbenen Mannes betrifft, haben diese bei dessen Todesfall bereits Ihren Anteil geerbt.
Nachfrage
Danke schonmal!!!
Ihr schreibt das die kinder des mannes ja schon bei seinem Tod geerbt hätten. Aber dabei wird doch dann nur SEIN Vermögen Erbmasse, oder?
Wenn die beiden z.B. getrennte Konten oder was auch immer für Vermögensgegenstände hatten sind jeweils nur die jeweiligen Eigentumsbestandteile Erbmasse, oder?
Sprich der Mann stirbt, also ist nur SEIN Konto Erbmasse.
Richtig?
Vgl. § 1922 I BGB: Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.
Der Hinweis mit den Kindern hatte bei mir den Hintergedanken, deutlich zu machen, dass die Kinder grundsätzlich nicht zu kurz kommen.
Der Gedanke, dass diese am Vermögen einer Person partizipieren sollen mit der sie eigentlich nichts zu tun haben, kann ja nur daher rühren, dass man sagt, ein teil des Vermögens stammt ursprünglich vom Vater.
Aber mit dessen Erbfall wurde ja eben das Vermögen komplett auseinander gesetzt und „neu verteilt“.
mal ganz blöd gedacht…in der diskussion meinte ich dann irgendwann, dass der mann ja dann quasi den Pflichtteil für seine Kinder umgehen könne wenn er vorher ein Konto für dieFrau einrichtet und sein Vermögen darüber laufen lässt…