Moin moin,
ich habe vor ein paar Tagen eine Frage hier eingestellt. Aus dieser heraus hat sich noch eine Nachfrage in der Diskussion mit Kollegen ergeben!
Hier die vorangegangene Frage:
"Wer ist in Folgender Situation wie erbberechtigt:
Frau F ist verwittwet und war die 2. Frau des vorher verstorbenen Mannes.
Sie selbst hat z.B. 2 Geschwister.
Der Mann hatte z.B 2 Kinder + Enkel.
Wer erbt denn nun wenn die F stirbt?
a)die Geschwister, weil das ihre Familienangehörigen sind?
b)die 2 Kinder bzw. die Enkel?
c) alles falsch und es gibt ne andere Lösung?"
Meine Meinung, die ich in der Diskussion vertreten hatte, dass a)richtig ist wurde mir hier bestätigt.
Nun meine eigentliche NAchfrage:
Ein Kollege warf die Frage auf, wie die Lage aussähe wenn es ein Testament der Eheleute gäbe worin steht, dass z.B. einer der Enkel als Alleinerbe des zuletzt verstorbenen Ehepartners wäre?
In diesem Fall wäre dies ja die F. Wie sähe dann die Lösung aus?
a)Wären dann die Geschwister der F Pflichtteilsberechtigt und wenn ja in welcher Höhe?
b)Wäre der benannte Enkel tatsächlich „Alleinerbe“ oder wer könnte theoretisch noch Ansprüche stellen?
"Wer ist in Folgender Situation wie erbberechtigt:
Frau F ist verwittwet und war die 2. Frau des vorher
verstorbenen Mannes.
Sie selbst hat z.B. 2 Geschwister.
Der Mann hatte z.B 2 Kinder + Enkel.
Wer erbt denn nun wenn die F stirbt?
a)die Geschwister, weil das ihre Familienangehörigen sind?
Die Rangfolge lautet: Kinder, wenn Kinder vorverstorben dann Enkel. Sind keine Kinder da, dann erben Geschwister. Dies gilt allerdings nur, wenn keine anderweitigen testamentarischen Verfügungen getroffen wurden. Da Frau F keine Kinder hat, erben hier die Geschwister, es sei denn sie hätte mit ihrem Mann ein Testament erstellt, das sie alleine nicht ändern hätte können.
b)die 2 Kinder bzw. die Enkel?
c) alles falsch und es gibt ne andere Lösung?"
Meine Meinung, die ich in der Diskussion vertreten hatte, dass
a)richtig ist wurde mir hier bestätigt.
Nun meine eigentliche NAchfrage:
Ein Kollege warf die Frage auf, wie die Lage aussähe wenn es
ein Testament der Eheleute gäbe worin steht, dass z.B. einer
der Enkel als Alleinerbe des zuletzt verstorbenen Ehepartners
wäre?
In diesem Fall wäre dies ja die F. Wie sähe dann die Lösung
aus?
a)Wären dann die Geschwister der F Pflichtteilsberechtigt und
wenn ja in welcher Höhe?
Nein, nur Ehegatten, Kinder und Enkelkinder (wenn ein Kind Vorverstorben wäre) sind Pflichtteilsberechtigte. In diesem Falle gingen die Geschwister leer aus.
b)Wäre der benannte Enkel tatsächlich „Alleinerbe“ oder wer
könnte theoretisch noch Ansprüche stellen?
Das kommt auf die Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament an.