Erbrecht

Hallo!

folgender theoretischer Fall: eine Großmutter legt testamentarisch fest, dass einer ihrer Enkel ihr Haus samt Grundstück bekommt und sich ihre drei Kinder ihre finanziellen Mittel teilen. Können die Kinder ihren Pflichtteil an Haus und Hof vom Enkel trotzdem einfordern?

Können die Kinder ihren Pflichtteil an Haus und
Hof vom Enkel trotzdem einfordern?

Soweit das den Pflivhteilsberechtigten zugewandte an Geld geringer ist als ihr Pflichtteil können Sie den Erben in Anspruch nehmen das aufgrund Erb oder Vermächtnisseinsetzung zugewandte bis zur Höhe des Pflichtteil zu ergänzen. (§ 2305 BGB)
Konkret: Der Pflichtteil der 3 Kinder beträgt (wenn kein Ehegatte des Erblassers da ist) je 1/6. Soweit der Wert des an Geld zugewandten je nur 1/8 betrüge hätten Sie ggü. dem Erben einen Anspruch auf je noch 1/24.