Kurze Frage zum Erbracht
Vater und Mutter in Zugewinngemeinschaft (normale gesetzliche Ehe verheiratet ). 2 gemeinsame Söhne.
Vater erbt während der Ehe Ferienhaus von seinen Eltern. Im Grundbuch ist nur der Vater als neuer Eigentümer des Ferienhauses vermerkt.
Vater stirbt nun
Frage: Wer erbt zu welchen Teilen ?
Dazu gibt es im Internet leider viele verschiedene Lösungen, so dass ich mir nicht sicher bin
Vielen Dank
Hi, ohne Testament tritt d. gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Das heisst: Ehefrau 1/2, dies setzt sich zusammen aus: Ehefrau 1/4 + Zugewinn 1/4 = 1/2.
2 Kinder = jedes Kind 1/4.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/e…
MfG ramses90
okay, danke.
aber nochmals kurz als frage.
das feriehaus wurde während der ehe ja als erbschaft von den eltern des vaters erworben.
bei einer scheidung ist es ja so geregelt, dass das ferienahsu dann zum „anfangsvermögen“ des vaters gerechnet wird …
bei einem tod bekommt also die ehefrau die hälfte des hauses und die andere hälfte geht an die kinder.
richtig ?
Hi, Erbschaft ist was anderes als Scheidung. Wobei es auch da so ist, dass sowohl in d. Ehe gebrachtes Vermögen, wie in d. Ehe ererbtes immer im Besitz dessen bleibt, der Vermögen u. Ererbtes mit brachte, bzw. während d. Ehe erhielt. Es wird daraus jediglich -bei gesetzlicher Gütergemeinschaft- der Zugewinn errechnet.
So, da kein Testament da ist u. die Beiden in gesetzlicher Gütergemeinschaft lebten, wird d. Haus genau so vererbt wie ich es geschrieben habe. 1/2 d. Ehefrau d. Rest d. Kinder, bei 2 Kindern jedes 1/4.
MfG ramses90
okay, vielen dank.
noch eine kleine weitere frage ( damit ich auch das „ganze“ ein wenig besser verstehe )
was ist mit dem während der ehe „gemeinsam“ erwirtschafteten ?
angenommen beide ehepartner sind mittellos in die ehe und haben zusammen 100 000 EUR erwirtschaftet.
werden diese 100 000EUR nun auch genauso wie das Haus aufgeteilt oder bekommt die Ehefrau mehr ? Ich frag deshalb, weil die Ehefrau ja während der Ehe selber 50 000 EUR schon erwirtschaftet hat.
Wäre die Aufteilung dann wieder 50% Ehefrau, 25%kind1, 25%Kind2 dann müsste es ja so aussehen:
- Immobilie: Ehefrau 50%, Kind1 25%, Kind2 25%
- Erwirtschaftetes Geld: Ehefrau 75%, Kind1 12.5%, Kind2 12,5%
richtig ?
danke schonmal im Vorraus für die Antwort
Hi, was d. Ehefrau gehört, z.B. d. genannten 50.000.-€ fällt völlig aus d. Erbmasse heraus u. bleibt in ihrem Besitz.
In d. Erbmasse fällt NUR d. Vermögen/Besitz d. verstorbenen Ehemannes.
Bei den genannten 50.000.-€ wären das wieder 1/2 (1/4 + 1/4 Zugewinn) für d. Ehefrau. verbleibende Hälfte bekommen anteilig d. Kinder.
Übrigens steht d. Ehefrau zusätzlich der sogen. Voraus zu. Das sind d. Haushaltsgegenstände/Möbel ect. u. d. KFZ.
MfG ramses90
hi,
vielen dank.
hab mich zwar ein wenig in die materie eingelesen, aber ich war mir nicht ganz sicher.
danke