Erbrecht

Situation:
Schwester A, Bruder B, Schwester C
Eltern

A und B erhielten vor Jahren Geld von den Eltern, somit kein Anspruch mehr, wenn ein Elternteil stirbt?!?
C erhielt nichts

Vermögen: Wenig flüssiges Vermögen, alles in Immobilien verankert!
Was passiert im Falle des Todes eines Elternteils?

A und B erhielten vor Jahren Geld von den Eltern, somit kein
Anspruch mehr, wenn ein Elternteil stirbt?!?

Natürlich.

Was passiert im Falle des Todes eines Elternteils?

Testament vorhanden ? Wenn nicht gesetzliche Erbfolge. Die Schenkungen an die zwei der drei Kinder fallen unter den Tisch, wenn beim Tod eines Elternteiles 10 Jahre seit der Schenkung vergangen sind.

Dringender Rat: Testament vom Fachmann machen lassen, wenn solceh Werte vorhanden sind, sonst haben die Erben später Ärger ohne Ende.

Schenkung fällt unter den Tisch, länger als zehn Jahre her!
Testament:
A und B erhalten GmbH inkl. Firmengebäuden
C erhält Privathaus und kleineres Firmengebäude

C fühlt sich ungerecht behandelt, da keine GmbH-Anteile an C übergeben werden und weil keine Schenkung an C erfolgt, obwohl C seit Jahren erfolgreich ein Ähnliches Geschäft führt wie die GmbH der Eltern, jedoch bei weitem nicht so rentabel wie die GmbH (welche bereits seit mehreren Jahrzehnten besteht und fast Monopol besitzt)

C fühlt sich ungerecht behandelt, da keine GmbH-Anteile an C

Dann muß sie sich mit ihren Eltern auseinandersetzen. So weit ich weiß hat C nur einen Anspruch auf einen Anteil am Erbe, nicht auf bestimmte Bestandteile des Erbes, die sie gerne hätte.

Das wäre das interessante, wie man den Wert einer GmbH berechnet!
Im Übrigen vielen Dank, für deine Antworten!

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Das wäre das interessante, wie man den Wert einer GmbH berechnet!

Das ist eine Frage, die sich in einem Forum nicht klären läßt. Das ist Thema für einen Wirtschaftsprüfer.

Testament vorhanden ? Wenn nicht gesetzliche Erbfolge. Die
Schenkungen an die zwei der drei Kinder fallen unter den
Tisch, wenn beim Tod eines Elternteiles 10 Jahre seit der
Schenkung vergangen sind.

Ausnahme: Es wurde bei der Schenkung, beispielsweise im not. Schenkungsvertrag, die Anrechnung / Ausgleichung auf den Pflichtteil vereinbart. Dann spielen die 10 Jahre keine Rolle.

Gruß
Tina

Hallo,

Dann muß sie sich mit ihren Eltern auseinandersetzen.

Echt? Ich dachte, man erbt erst, wenn jemand stirbt. Vorher hat man genau gar nichts zu fordern. Ich vermute da einfach mal, die Erbengemeinschaft muss sich da einigen, richtig?
Gruß
loderunner

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