Erbrecht

Wenn der Haupterbe sein Erbe ausschlägt, weil der Erblasser Schulden hinterlässt, keine weiteren Erben und Gläubiger Ansprüche erheben, was passiert dann mit der Erbmasse /z. B. Sachgegenstände, Mobiliar usw.). Tritt dann der Staat als Erbe ein bzw. wenn dieser auch das verschuldetes Erbe ausschlägt: Wer tritt dann ganz am Ende dafür ein (darf dafür eintreten), was mit den Hinterlassenschaften (Haushalt) geschieht?

Hallo,
der „Staat“ (Fiskus) kann nach §1942 BGB das Erbe nicht ausschlagen, wenn er durch Gesetz Erbe wird.

Cu Rene

Hallo,
der „Staat“ (Fiskus) kann nach §1942 BGB das Erbe nicht
ausschlagen, wenn er durch Gesetz Erbe wird.

Cu Rene

Der Staat als Erbe löst dann den Haushalt des Verstorbenen auf und legitimiert dann wen wodurch? In welcher Form benachrichtigt der Staat wen und wann, dass der Haushalt mit dem Nachlass aufgelöst werden dann? Was geschieht dann mit diesem Nachlass? Wem „gehören“ diese Sachen?

Hi,

der Staat wird vermutlich einen Nachlaßverwalter einsetzen. Dies dürfte durch Beschluß des Nachlaßgerichtes erfolgen.

Die brauchbaren Sachen werden verwertet (verkauft), die unbrauchbaren Sachen werden entsorgt.

Die Nachlaßgegenstände gehören dem Erben (hier Staat). Angehörige haben keinen Anspruch auf Gegenstände aus diesem Nachlaß. Evtl. können sie aber Gegenstände aus dem Nachlaß käuflich vom Nachlaßverwalter erwerben.

Gruß
Tina
IANAL - falls was falsch ist, bitte korrigieren.