Hallo,
Angenommen ein Mann zum 2x verheiratet hat einen tötlichen Unfall und verstirbt noch an der Unfallstelle und hat kein Testament.
Das Kind aus erster Ehe ist schwer verletzt und stirbt 24 Stunden später im Krankenhaus.
Nun hattte das Kind ein Vermögen von der Großmutter geerbt,
diese fällt der Mutter zu oder?
Aber das Vermögen des Mannes teilt sich doch seinem dem Tod an sei Kind und seine Frau 50/50 und die 50% des Kindes fallen ebenso an die Mutter des Kindes oder ist da ein Denkfehler?
soweit ich das weiß, sind immer die angehörigen ersten grades die begünstigten, sofern kein testament existiert. da der vater schon verstorben ist, müsste also die mutter die begünstigte sein. und zwar die alleinige, sofern es keine geschwister gibt.
die frage ist: wie sieht es beim vater aus. als der starb, lebte ja seine tochter noch. also konnte sie theoretisch noch erben… aber da bin ich mit meinem latein am ende.
Hallo,
Angenommen ein Mann zum 2x verheiratet hat einen tötlichen
Unfall und verstirbt noch an der Unfallstelle und hat kein
Testament.
Das Kind aus erster Ehe ist schwer verletzt und stirbt 24
Stunden später im Krankenhaus.
Nun hattte das Kind ein Vermögen von der Großmutter geerbt,
diese fällt der Mutter zu oder?
Ja, die Mutter wird Erbin ihrer Tochter, es sei denn die Tochter hätte ein Kind, dann würde dieses Erben und die Mutter nicht.
Aber das Vermögen des Mannes teilt sich doch seinem dem Tod an
sei Kind und seine Frau 50/50 und die 50% des Kindes fallen
ebenso an die Mutter des Kindes oder ist da ein Denkfehler?
Kommt auf die Form der Ehe an. Bei Gütergemeinschaft hätte das Kind neben der Ehefrau geerbt, wobei der Frau auch noch ein Voraus zugestanden hätte. Da die Mutter des Kindes die Erbin ist, würde ihr der geerbte Teil des Kindes auch zustehen.
Kommt auf die Form der Ehe an. Bei Gütergemeinschaft hätte das
Kind neben der Ehefrau geerbt, wobei der Frau auch noch ein
Voraus zugestanden hätte. Da die Mutter des Kindes die Erbin
ist, würde ihr der geerbte Teil des Kindes auch zustehen.
nicht bei Zugewinngemeinschaft?
Ich frage nur, weil Du Dich ja sonst im Erbrecht echt gut auszukennen scheinst.
Hi, also, die derzeitige Ehefrau erbt (gesetzliche Erbfolge) 1/4 + 1/4 das ist der sogenannte Voraus = 1/2. Dazu kommt noch der gesamte Hausstand samt PKW.
Das überlebende leibliche Kind erbt 1/2.
Das Kind verstirbt 24 Std. nach dem Vater. Erbe(in) des verstorbenen Kindes ist nun zu 100% die Mutter dieses Kindes.
War also kein Denkfehler Deinerseits.
MfG ramses90
Kommt auf die Form der Ehe an. Bei Gütergemeinschaft hätte das
Kind neben der Ehefrau geerbt, wobei der Frau auch noch ein
Voraus zugestanden hätte. Da die Mutter des Kindes die Erbin
ist, würde ihr der geerbte Teil des Kindes auch zustehen.
nicht bei Zugewinngemeinschaft?
Hi,
sorry, Du hast Recht, ich habe mich verschrieben. Bei Gütergemeinschaft wäre die Erbfolge gleich, allerdings ist dabei zu beachten:
Im Falle des Güterstandes der Gütergemeinschaft ist zunächst zu unterscheiden, ob zwischen den Eheleuten eine sogenannte allgemeine Gütergemeinschaft oder eine sogenannte fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart wurde. In letzterem Fall fällt der sogenannte Gesamthandsanteil des Erblassers nicht in den Nachlass und wird daher auch nicht vererbt. Lediglich das sogenannte Vorbehalts- und Sondergut des Erblassers werden nach allgemeinen Grundsätzen vererbt.
Anders bei der sogenannten allgemeinen Gütergemeinschaft. Hier fällt neben dem Vorbehalts- und Sondergut auch der Gesamthandsanteil des Erblassers am Gesamtgut in den Nachlass. Hieran ist der überlebende Ehegatte nach den allgemeinen Grundsätzen neben Verwandten erster Ordnung (Kinder und Enkel des Erblassers) zu einem Viertel und neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern und Geschwister des Erblassers) zur Hälfte als Erbe beteiligt. F