wie wird das Erbe aufgeteilt, wenn es ein Testament gibt in dem etwa 20% des Erbes einer außenstehenden Person vermacht wurde (sonst keine weiteren Verfügungen) und es noch einen Sohn gibt, sowie noch ein Kind (Enkel) des verstorbenen zweiten Sohnes voranden ist.
gibt es aber nicht einen Pflichtteil von 50% für den Sohn?
ich würde sagen, der bekommt dann 50 % von den übrigen 80 %,
also im Prinzip 40 % vom Ganzen.
Das ist beides falsch. Der Pflichtteil beträgt 50% des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§2303 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html, siehe auch die folgenden Paragraphen). Wenn dem Sohn also normalerweise (ohne Testament) die Hälfte erben würde, betrüge der Pflichtteil 25% vom ganzen. Auszahlbar in Geld, nicht in Möbeln oder Wertgegenständen.
Und: man kann nicht erben und gleichzeitig den Pflichtteil verlangen, man muss erst die Erbschaft ausschlagen (es sei denn, man bekommt per Testament weniger als den Pflichtteil).
Fazit: mit dem Pflichtteil steht er vermutlich wesentlich schlechter da.
Gruß
loderunner (ianal)