Hallo Experten,
nehmen wir mal an, es gibt eine Person x und nehmen wir mal an, diese Person x hat eheliche und uneheliche (voreheliche) Kinder.
Frage a) Haben die unehelichen bzw. vorehelichen Kinder einen Erbanspruch und wenn ja, in welcher Höhe? Gibt es einen Pflichtteil? Können die unehelichen Kinder enterbt werden und wenn ja, unter welcher Voraussetzung? Bis auf den absoluten Betrag von 0 (Null) Euro? Bis zu welcher Ebene haben eheliche/uneheliche Kinder einen Erabanspruch? Auch von den Eltern der Person x?
Frage b) Müssen die unehelichen bzw. vorehellichen Kinder vom Versterben der Person x benachrichtigt werden bzw. was passiert, wenn es unterlassen wird?
Frage c) Können Kinder (unehelich und ehelich) die Person x enterben, sodass diese Person mit absolut 0 (Null) Euro vom Erbe bedacht wird?
Danke und Gruß
Marco
