Erbrecht

Mal angenommen, ein Ehepaar, jeweils in zweiter Ehe verheiratet, macht ein gemeinschaftliches notarielles Testament, in dem es sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzt. Zu Erben des Letztversterbenden bestimmen sie die beiden Kinder aus der ersten Ehe der Ehefrau. Weitere Kinder gibt es nicht.
Die Frau verstirbt zuerst, der Mann heiratet danach nochmal.
Wenn er jetzt stirbt, bleibt das Testament ja gültig, d.h. die beiden Kinder aus der ersten Ehe der verstorbenen Frau sind die Erben.
Seiner jetzigen, „neuen“ Frau steht dann aber wohl ein Pflichtteil zu. Wie hoch wäre das?

LG+miau

Kater Nero

Seiner jetzigen, „neuen“ Frau steht dann aber wohl ein
Pflichtteil zu. Wie hoch wäre das?

Lies mal

http://www.brennecke-partner.de/176897/Einfuehrung-i…

Eigentlich ganz gut erklärt. Der Pflichtteil ist außerdem abhängig vom Ehevertrag und ob (weitere) Kinder da sind.