X heiratet Y.
Beide machen ein Berliner Testament. Im Falle des gemeinsamen Ablebens erhält die Schwester von X alles.
Hat Y damit seine (noch ungeborenen) Kinder enterbt?
O heiratet P.
O hat einen höheren Zugewinn als P.
O stirbt. P erhält Zugewinnausgleich. Pauschal oder errechnet.
P stirbt. Erhält O dann auch einen Zugewinnausgleich, der bei Tod pauschal berechnet wird oder erhalten die Kinder von P den Anteil?
X heiratet Y.
Beide machen ein Berliner Testament. Im Falle des gemeinsamen
Ablebens erhält die Schwester von X alles.
Hat Y damit seine (noch ungeborenen) Kinder enterbt?
Ja, deshalb sollte man ja auch immer formulieren: Sollten wir ohne gemeinsame Nachkommen versterben, setzen wir als Schlusserben … ein, ansonsten unsere gezeugten und lebenden Kinder zu gleichen Teilen.
O heiratet P.
O hat einen höheren Zugewinn als P.
O stirbt. P erhält Zugewinnausgleich. Pauschal oder errechnet.
Immer pauschal mit 1/4, wenn nicht das Erbe ausgeschlagen wird. Nur über diesen Weg kommt man zum konkreten Zugewinnausgleich.
P stirbt. Erhält O dann auch einen Zugewinnausgleich, der bei
Tod pauschal berechnet wird oder erhalten die Kinder von P den
Anteil?
Immer pauschal mit 1/4. Das ist ja der Sinn der Pauschalierung, dass man eben nicht nachsieht, wer sich dabei besser oder schlechter stellt.
Immer pauschal mit 1/4, wenn nicht das Erbe ausgeschlagen
wird. Nur über diesen Weg kommt man zum konkreten
Zugewinnausgleich.
P stirbt. Erhält O dann auch einen Zugewinnausgleich, der bei
Tod pauschal berechnet wird oder erhalten die Kinder von P den
Anteil?
Immer pauschal mit 1/4. Das ist ja der Sinn der
Pauschalierung, dass man eben nicht nachsieht, wer sich dabei
besser oder schlechter stellt.
es sei denn, P will sein zeug direkt den kindern geben. dann bekommt O den pflichtteil und der „pauschale zugewinn des familienrechts“ wird den kindern zugeteilt.
P stirbt. Erhält O dann auch einen Zugewinnausgleich, der bei
Tod pauschal berechnet wird oder erhalten die Kinder von P den
Anteil?
Immer pauschal mit 1/4. Das ist ja der Sinn der
Pauschalierung, dass man eben nicht nachsieht, wer sich dabei
besser oder schlechter stellt.
es sei denn, P will sein zeug direkt den kindern geben. dann
bekommt O den pflichtteil und der „pauschale zugewinn des
familienrechts“ wird den kindern zugeteilt.
wenn p seine kinder als erben einsetzt, dann kann die ehefrau den konkr. zugewinnausgleich verlangen plus den kleinen pflichtteil (= 1/8), § 1371 II bgb.
X heiratet Y.
Beide machen ein Berliner Testament. Im Falle des gemeinsamen
Ablebens erhält die Schwester von X alles.
Hat Y damit seine (noch ungeborenen) Kinder enterbt?
Ja, deshalb sollte man ja auch immer formulieren: Sollten wir
ohne gemeinsame Nachkommen versterben, setzen wir als
Schlusserben … ein, ansonsten unsere gezeugten und lebenden
Kinder zu gleichen Teilen.
und hat dann auch X seine potentiellen kinder damit enterbt?
und wenn die frau eigentlich ausgleichspflichtig wäre? dann
bekämen die kinder noch mehr?
nein.
der zugewinn wird grds. nur ausgeglichen, wenn die ehe auf andere weise als durch tod beendet wird. § 1372. ein zugewinnanspruch entsteht also grds. nicht mit der beendigung durch tod, daher kann auch kein anspruch auf die erben übergehen.
§ 1371 bgb ist eine ausnahme und meint nur den fall, in dem der überlebende einen zugewinnausgleich hat.
das ist auch logisch, denn der „zugewinn“ des erblassers ist teil des nachlasses, an dem die kinder partizipieren.
und wenn die frau eigentlich ausgleichspflichtig wäre? dann
bekämen die kinder noch mehr?
nein.
der zugewinn wird grds. nur ausgeglichen, wenn die ehe auf
andere weise als durch tod beendet wird. § 1372. ein
zugewinnanspruch entsteht also grds. nicht mit der beendigung
durch tod, daher kann auch kein anspruch auf die erben
übergehen.
das ist aber doch dann dumm, wenn in einer reinen hausfrauenehe die frau stirbt. dann erhalten ihre leiblichen kinder ja nichts vom zugewinn (wenn es nicht die kinder des mannes sind), oder irre ich da jetzt?
das müßte doch dazu führen, die zugewinnspreizung wiederum möglichst gering zu halten, damit seitens einer hausfrau mehr vererbt werden kann. das eigene und den pauschalisierten anspruch nämlich.
da habe ich nun den eindruck, dass das die zugewinnregelung als solche aushebelt.
das ist aber doch dann dumm, wenn in einer reinen
hausfrauenehe die frau stirbt. dann erhalten ihre leiblichen
kinder ja nichts vom zugewinn (wenn es nicht die kinder des
mannes sind), oder irre ich da jetzt?
hausfrauenehe heißt ja nicht zwangsläufig, dass die ehefrau völlig mittellos ist.
wenn sie möchte, dass ihre kinder etwas erhalten sollen, dann kann sie z.b. ein gemeinschaftliches testament mit dem ehegatten errichten, wonach die kinder als schlusserben des letztversterbenden eingesetzt werden.
ihr bleiben diverse möglichkeiten, dass ihre kinder über ihren tod hinaus versorgt werden, wenn sie vereinbarungen mit dem ehemann trifft.
das müßte doch dazu führen, die zugewinnspreizung wiederum
möglichst gering zu halten, damit seitens einer hausfrau mehr
vererbt werden kann. das eigene und den pauschalisierten
anspruch nämlich.
du solltest vllt. auch bedenken, dass dem gesetzgeber vor 100jahren die patchwork-familie nicht vorschwebte.
da habe ich nun den eindruck, dass das die zugewinnregelung
als solche aushebelt.
nein, weil der zugewinn in erster linie einen ausgleich zwischen den ehegatten bewirken soll.
ihr bleiben diverse möglichkeiten, dass ihre kinder über ihren
tod hinaus versorgt werden, wenn sie vereinbarungen mit dem
ehemann trifft.
nein, das ist klar. wenn man sich einig ist, ist alles möglich und alles leicht.
nur, wenn der gatte mauert und die „normale“ rechtslage so ist, sehe ich eine unwucht zu ungunsten derer, die das eigentum des partners vermehren und -wenn sie sich nicht rechtzeitig scheiden lassen- diesen mehrgewinn ziehen lassen müssen.
das
war mir nicht klar.
ist vielen sicherlich auch nicht. die verlassen sich dann ja auf den zugewinnausgleich und ahnen nicht, dass der in diesem falle quasi nicht gilt.
hebt ja nicht jeder alle quittungen von badezimmerausbau und dachneudeckung auf.
du solltest vllt. auch bedenken, dass dem gesetzgeber vor
100jahren die patchwork-familie nicht vorschwebte.
dsa ist der springende punkt. nun gibt es die ja schon seit einer weile und ich stelle fest, dass da gravierende lücken sind, die mir als laien nun so langesam echt zu komplex werden.
wenn dann einer nicht mitzieht… oh jammer.
nein, weil der zugewinn in erster linie einen ausgleich
zwischen den ehegatten bewirken soll.