Erbrecht

Hallo zusammen,

Angenommen ein Mann ist Witwer mit 4 Kindern und heiratet neu.
Mit der 2. Frau bekommt er noch 2 Kinder.
Die 4 schon vorhandenen Kinder wurden nie von der 2. Frau adoptiert.
Stehen die 4 Kinder in dem gleichen Rechtsverhältnis zur 2. Frau wie die 2 leiblichen Kinder der Frau? Sind die 4 Kinder z.B. genauso erbberechtigt wie die 2 leiblichen Kinder?

LG
Andrea

Hallo zusammen,

Angenommen ein Mann ist Witwer mit 4 Kindern und heiratet neu.
Mit der 2. Frau bekommt er noch 2 Kinder.
Die 4 schon vorhandenen Kinder wurden nie von der 2. Frau
adoptiert.
Stehen die 4 Kinder in dem gleichen Rechtsverhältnis zur 2.
Frau wie die 2 leiblichen Kinder der Frau? Sind die 4 Kinder
z.B. genauso erbberechtigt wie die 2 leiblichen Kinder?

Hi,

nein. Während die gemeinsamen Kinder sowohl von Vater und Mutter erben können, können die 4 Kinder des Vaters nur vom Vater erben (nach der gesetzlichen Erbfolge).

Es sei denn die 2. Frau würde testamentarisch auch diese 4 Kinder als Erben einsetzen.

Gruß
Tina

Hallo,
mit Stiefkindern ist man nicht verwandt, daher erben sie auch nichts und bekommen keinen Pflichtteil. Wenn sie in einem Testament berücksichtigt werden, fallen sie aber in die selbe, günstige Steuerklasse wie eigene Kinder.

Cu Rene

vielen Dank ihr 2 für die Auskünfte.