Erbrecht

Hallo,

mal ganz hypothetisch angenommen Frau Müller, Witwe, hat vier Kinder, A, B, C, D.
Kind A, auch Witwe hätte ihrerseits 2 Söhne;
Kind B sei verstorben, hätte einen noch lebenden Ehemann und ihrerseits eine Tochter,
Kind C und D leben noch

  1. Wie wäre die gesetzliche Erbfolge? Kind A, Tochter von Kind B, Kind C und D teilen sich das Erbe zu je 25% ?

  2. Mal angenommen Frau Müller hinterlässt nur Schulden - wie könnte einer der Erben dieses ablehnen?

Danke und Gruß,
mΔx

  1. Wie wäre die gesetzliche Erbfolge? Kind A, Tochter von Kind
    B, Kind C und D teilen sich das Erbe zu je 25% ?

Richtig - wenn der Erbgang nach der Mutter gefragt ist.

  1. Mal angenommen Frau Müller hinterlässt nur Schulden - wie
    könnte einer der Erben dieses ablehnen?

Indem der Erbe form- und fristgerecht ausschlägt, §§ 1943ff BGB.

ml.

Danke und *

Grüße,
mΔx