Erbrecht

Hallo,
meine Mutter erzählte mir eben von einer Bekannten, die in ihrem Testament verfügt hat, dass ihre Erben das Haus, das sie erben werden, nicht verkaufen dürfen. Wir finden diese Regelung beide blöd und haben uns darüber unterhalten, inwieweit eine solche Bestimmung vom Erblasser überhaupt „durchgesetzt“ werden kann. Wenn die Erben sich alle einig sind, könnten sie das Haus dann nicht doch verkaufen? Wer sollte das denn kontrollieren? Oder wird dies im Erbschein und danach im Grundbuch vermerkt? Und was ist, wenn diese 3 Erben mal sterben und ihre Anteile des Hauses weiter vererben, dürften diese Erben dann auch nicht verkaufen?
Die Frage interessiert mich einfach mal so.
Frohe Festtage!
Gruß
Nelly

Hallo NElly,

im Erbrecht gibt es fast nichts, was es nicht gibt, und mit geschickten Formulierungen erreicht man dann auch noch dieses. Was die Durchsetzbarkeit angeht, so kann man diese durch entsprechende Grundbuchrechtliche Regelungen genauso erreichen, wie durch Testamentsvollstreckung, oder aber auch direkte testamentarische Regelungen, z.B. durch Vor- und Nacherbschaft (kinder sind nur Vorerben ihres eigenen Nachwuchses).

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]