Hallo,
Ein Erblasser ohne Partner mit 8 Kindern hat z. B. 12.000 EU zurückgelassen und ein Kind wurde im Testament als Alleinerben eingesetzt.
Die anderen Kinder wurden nun vom Gericht angeschrieben und auf den Pflichtteil hingewiesen der innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden muss.
Wie hoch sind die Beträge der Pflichtteile für die 7 Kinder und dem Alleinerben.
Gruß
nicki
Hallo Nicki,
Ein Erblasser ohne Partner mit 8 Kindern hat z. B. 12.000 EU zurückgelassen und ein Kind wurde im Testament als Alleinerben eingesetzt.
Wie hoch sind die Beträge der Pflichtteile für die 7 Kinder und dem Alleinerben.
Vorausgesetzt die 8 Kinder wären die einzigen erbberechtigten Hinterbliebenen, dann würde sich folgende Rechnung ergeben:
Der reguläre gesetzliche Erbteil je Kind wäre 12.000 Euro geteilt durch 8 = 1.500 Euro je Kind.
Der Pflichtteil wäre die Hälfte des regulären gesetzlichen Erbteils, also in diesem Fall die Hälfte von 1.500 Euro = 750 Euro je Kind.
Das würde in dieser Konstellation bedeuten dass die 7 Kinder mit den Pflichteilen zusammen 5250 Euro erhalten. Das Kind das als Alleinerbe eingesetzt wäre, würde den Rest in Höhe von 6750 Euro erhalten.
Rechnung
Erbe = 12.000 Euro
- 7 Pflichtteile je 750 Euro (= 5250 Euro)
Rest = 6750 Euro (12.000 Euro – 5250 Euro)
Anzumerken sei, dass diese Aussage nicht meinem „Wissen“ entsprungen ist, sondern von mir aus den Ausführungen der folgenden Seite interpretiert wurde. Ich hoffe dass meine Interpretation den Tatsachen entspricht, kann mich aber dafür nicht verbürgen.
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtteil…
Gruß
N.N
Erbe = 12.000 Euro
- 7 Pflichtteile je 750 Euro (= 5250 Euro)
Rest = 6750 Euro (12.000 Euro – 5250 Euro)
Es ist hier noch anzumerken, dass sich der Pflichtteil aus dem Nettonachlass errechnet, also minus Nachlassverbindlichkeiten und Erbfallverbindlichkeiten wie zb. Beerdigungskosten u.ä.
Die 7 Pflichteilsberechtigten erhalten also je 1/16 von dem was übrig bleibt als „Reinerbe“.
ml.
Hallo mileslucis,
Es ist hier noch anzumerken, dass sich der Pflichtteil aus dem Nettonachlass errechnet, also minus Nachlassverbindlichkeiten und Erbfallverbindlichkeiten wie zb. Beerdigungskosten u.ä
damit hast du natürlich Recht. Aber da „Nick Hauser“ nichts Gegenteiliges geschrieben hat, habe ich das (eventuell leichtfertig) als selbstverständlich vorausgesetzt. Dementsprechend habe ich die Beisielsumme in Höhe von 12.000 Euro als Nettonachlass angesehen.
Die 7 Pflichteilsberechtigten erhalten also je 1/16 von dem was übrig bleibt
Was ja dann meiner Interpretation entsprechen würde, 1/16 = die Hälfte von 1/8
Der gesetzliche Erbteil in diesem Fall wäre bei 8 Kindern 1/8. Der Pflichtteil wäre dann die Hälfte des 1/8, also wie du es geschrieben hast 1/16. Somit sind wir wohl einer Meinung, nur dass du es als Bruchrechnung angegeben hast, und ich die Ergebnisse angab.
Gruß
N.N
DANKE
Hallo,
allen einen recht herzlichen Dank für die Infos.
Gruß
nicki