Hallo zusammen,
folgender Fall mal angenommen. Ein Vater von 4 Kindern stirbt und vererbt den Kindern, nennen wir sie mal 1,2,3,4, das elterliche Haus, welches ein umgebauter Bauerhof ist mitsamt den umliegenden Grundstücken, welche aus dem Grundstück, auf dem das Haus steht, einigen Wiesen und Feldern besteht.
Nun weiter angenommen, dass Sohn 1 vor ca. 10 Jahren einen Teil der Immobilie für sich aus/umgebaut hat und dort mit seiner Familie eingezogen ist. Die anderen 3 Söhne wurden zu keiner Zeit darüber informiert, wie diese Geschichte vertraglich, erbrechtlich o.ä. „abgewickelt“ wurde. Dementsprechen „sauer“ waren natürlich die anderen 3 Söhne, zumal sie nie etwas nennenswertes als Ausgleich bekommen hatten. Um aber den Familienfrieden nicht weiter zu gefährden, hielten alle „die Füße still“, um es mal salopp auszudrücken.
Nun, nach dem Ableben des Vaters, wurde diese Sache natürlich von den 3 Söhnen angesprochen, und der 4.Sohn präsentierte einen Kaufvertrag mit dem Vater über 150.000 €, der besagt, dass das Haus und die Grundstücksflächen geteilt wurden und zu 1/3 auf Sohn 1 übergegangen waren und zu 2/3 beim Vater verblieben. Die 3 sind sich ziemlich sicher, dass diese 150.000€ niemals geflossen sind, sondern dass es sich schlicht um eine Schenkung handelt, aber egal, darum geht es jetzt hier nicht.
Die eigentliche Frage folgt nun:
Es wurde damals zwar eine 1/3 2/3 Teilung vertraglich festgelegt, es wurde dieses aber nicht grundbuchlich verankert, d.h. es wurden nicht die Grundstücke neu vermessen, neue Grundsteine gesetzt usw., wahrscheinlich aus Kostengründen.
Das heisst, es weiss nun eigentlich niemand der Erbengemeinschaft, wovon ihm eigentlich nun genau 1/4 gehört. Das könnte sich bei einem Verkauf natürlich als schwierig herausstellen. Sohn 1 meint, wenn wir das neu vermessen lassen wollen, müssten wir das alle zusammen bezahlen, die 3 anderen sind natürlich der Meinung, dass das seine Aufgabe ist.
Wie wäre das rechtlich zu bewerten?
MfG