Erbrecht

Liebe Experten!
Angenommen, ein Ehepaar hat zwei volljährige Kinder und 30.000 EUR auf einem Bankkonto. Nun stirbt der Ehemann (es gibt kein Testament und keine vertraglich eingeführte Gütergemeinschaft).

Ehefrau erbt die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte teilen sich die Kinder (im Normalfall), klar.

Aber, meine vielleicht etwas begriffsstutzige Frage:

Sind denn die ganzen 30.000 der Nachlass? (Angenommen, es ist nicht mehr nachvollziehbar, wer der beiden Eheleute die 30.000 EUR wann angespart oder bekommen hat.)
Oder sind 15.000 der Besitz der Witwe und 15.000 der Nachlass vom verstorbenen Mann, der aufgeteilt wird?
Oder kann die Witwe auch sagen, dass Geld gehöre ihr persönlich und sei gar kein Nachlass ihres verstorbenen Mannes?

Vielen Dank für Aufklärung!
Karl

Hallo Karl2,
das hängt davon ab, auf wessen Namen das Konto läuft.
Bei gemeinschaftlichem Konto geht man davon aus, dass jedem der Kontoinhaber die Hälfte gehört, also in dem Beispielfall nur 15000 Euro dem Ehemann gehören und demzufolge auch nur diese in die Erbmasse einfließen.
Gruß florestino

Danke, das ist eine klare Antwort! owt
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