Hallo,
wenn ein Erblasser zwei direkte Erben hat (Söhne/Töchter) und ein Haus vererbt, wie sehen dann die folgenden Situationen aus:
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ein Sohn möchte im dem Haus wohnen, der zweite Sohn nicht.
Muss der 1. Sohn dann die Hälfte Verkehrswertes an den Bruder auszahlen?
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Der Erblasser schenkt der einen Tochter 10 Jahre vor seinem Tod das Haus. Kein weiteres Erbe vorhanden. Geht die zweite Tochter leer aus?
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Neben der Immobilie ist noch weitere Erbmasse vorhanden. Je nach
Wert: Muss ein Geschwisterteil das andere auszahlen zum 50:50?
Danke für die Informationen!
Gruß
André
- ein Sohn möchte im dem Haus wohnen, der zweite Sohn nicht.
Muss der 1. Sohn dann die Hälfte Verkehrswertes an den Bruder auszahlen?
Das hängt davon ab, was die beiden brüder vereinbaren. Durch den Erbfall werden beide Eingetümer, dann können sie es regeln, wie sie wollen.
- Der Erblasser schenkt der einen Tochter 10 Jahre vor seinem
Tod das Haus. Kein weiteres Erbe vorhanden. Geht die zweite
Tochter leer aus?
Ja.
- Neben der Immobilie ist noch weitere Erbmasse vorhanden. Je nach
Wert: Muss ein Geschwisterteil das andere auszahlen zum 50:50?
Das Erbe wird zwischen den Erben aufgeteilt, da ist eine Auszahlung nicht unbedingt nötig.
Hallo,
Du schreibst etwas verwirrend, mal geht es um Söhne, mal um Töchter.
Ist ein Haus da und der Erblasser hat zwei Söhne und zwei Töchter sieht es folgendermaßen aus:
Ist ein Testament vorhanden in dem alle Kinder gleich behandelt werden und ist auch kein Ehepartner des Erblassers mehr da, dann wird die Erbmasse durch 4 geteilt.
Es gibt noch sogenannte Pflichtteilsrechte, d. h. möchte der Erblasser einer bestimmten pflichtteilsberechtigten Person weniger zukommen lassen, dann kann er sie enterben. Der Pflichtteil ist die Hälfte von dem, was der Pflichtteilsberechtigte bekommen würde, wenn er Erbe geworden wäre.
Möchte ein Erbe das Elternhaus übernehmen und die anderen Erben sind damit einverstanden, dann muß er sie auszahlen.
Gruß
Tina
Die Erben müssen sich auseinandersetzen, das heißt über die Verteilung der Erbmasse einigen. Nur wenn dabei eine Auszahlung vereinbart wird, muss eine Auszahlung auch erfolgen. Das Gesetz sieht keine Pflicht zu einer Auszahlung vor.
Levay
owT. Danke für die Infos!
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