Erbrecht 1 Haus, zwei Kinder

Hallo an Alle,

hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine Situation:
Meine Mutter hat ein Haus mit Grundstück. Wir sind zwei Geschwister. Ich wohne mit meiner Frau und Kind im Haus meiner Mutter seit drei Jahren. Meine Schwester wohnt irgendwo anders. Das Verhältnis von meiner Schwester und mir sowie dass von meiner Mutter zu ihrer Tochter ist schlecht.
Was müssen wir machen, damit ich im Erbfall dass Haus überschrieben bekomme ohne das meine Schwester, dann aufeinmal Ansprüche stellen kann?
Sind follgende Lösungen möglich?

  1. Meine Mutter schenkt mir vor ihrem Tod das Haus.
  2. Meine Mutter verkauft mir vor ihrem Tod das Haus, zu einen obligatorischen Wert von 1,- Euro.

Wenn ihr andere Ideen habt, bin ich offen dafür.

Vielen Dank!

Hallo,

ich kann Ihnen da grundsätzlich erst einmal nur empfehlen, einen Notar aufzusuchen. Den bräuchten Sie ohnehin, wenn Sie Grundeigentum übertragen wollen. Letzten Endes wird es immer Pflichtteilsansprüche geben, deren Höhe allerdings davon u.a. davon abhängen können, wie lange Ihre Frau Mutter noch lebt.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Herzlichen Dank für Ihre erbrechtliche Anfrage.

Beide Optionen (1 und 2) würden solange die 10-Jahresfrist nicht verstrichen ist Pflichtteilsergänzungsansprüche der Schwester auslösen.

Bei entsprechender Gestaltung kann ein lebzeitige Zuwendung, keine oder nur geringe Pflichtteilsergänzungansprüche auslösen.

Hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.

Gerne stehe ich Ihnen insoweit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
E-Mail: [email protected]
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Möglich wäre die schenkungsweise Übertragung. Der Verkauf zum Preis von einem Euro ist immer noch eine gemischte Schenkung und bringt wenig.

Nach der Schenkung bzw. dem Vollzug im Grundbuch solltest du öfters mal wieder in die Kirche gehen, eine Kerze für die Mutter anzünden und in deinem Interesse hoffen dass die Mutter noch mind. 10 Jahre lebt. Nach den 10 Jahren kann die Schwester nichts mehr machen.

ml.

Hallo,
wenn die Mutter das Haus jetzt und sofort an Sie verschenkt, muss sie noch 10 Jahr leben, dann bestehen keine Pflichtteilsergänzungsanspruche mehr.
Sonst müssten Sie 1/4 Anteil am Haus in bar an die Schwester ausbezahlen. Das ist schon mal besser, als wäre nichts passiert, dann erbt nämlich die Schwester die Hälfte am Objekt und ein Auseinandersetzungsverfahren müsste hinsichtlich des Nachlasses betrieben werden.
Auf jeden Fall sollte schon heute ein handschriftliches Testament vorliegen, wonach Sie Alleinerbin sind.
Die Immobilie für 1 Euro zu verkaufen, halte ich für völlig falsch. Auch das Finanzamt sieht darin eine gemischte Schenkung. Das bedeutet, Schenkungswert abzüglich 1 Euro gleich Schenkungswert.
Wenn schon, dann müsste das Haus für eine monatlich zu zahlende Leibrente an Sie verkauft werden. Die monatlch von IHnen an die Mutter zu zahlende Leibrente müsste dann auch von der Mutter als bezahlt jeden Monat quitiert werden. Es bleibt dann noch strittig, ob bei einem frühen Tod hier eine Schenkung angenommen werden kann. Sie könnten auch einen einigermaßen günstigen Verkaufpreis vereinbaren. Es ist dann glaubhaft zu klären, wie und wovon dieser Kaufpreis aufgebracht und bezahlt wurde.
Also, die beste und einfachste Lösung wäre eine sofortige Übertragung auf Sie. Im Vertrag (Notar) wird dann ein zu berücksichtigendes Nießbrauchsrecht oder ein Wohnrecht (besser Wohnungsrecht, den Unterschied erklärt Ihnen gern der Notar) vereinbaren. Evtl. zahlen Sie noch eine Leibrente. All diese Beträge werden dann bei einem etwaigen Pflichtteilsanspruch der Schwester zur Ihren Gunsten Berichtigung finden.
Der Notar wird dann noch weitere Vorschläge machen können, was im Zusammenhang des Übertragsvertrages kostenlos geschieht.

MfG
PB

Übrigens: sollte der Text wegen der Länge unvollständig und dadurch teils unverständlich angkommen, einfach noch einmal melden. Ich sah nämlich eine komischen Hinweis, dass mein langer Text teils gelöscht wird.

Hallo seki,dazu möchte ich mich nicht äussern…
das Schattengras

hallo seki24
das haus muss mindestens 10 jahre vor dem sterbefall überschrieben worden sein.
bei einem notar sollte man testamentarisch festhalten, das die tochter im todesfall der mutter keinerlei anspruch auf das erbe hat. es kann aber sein, das sie den anspruch auf den erbteil erhalten kann.
lg sicha

Natürlich hat die Schwester einen Pflichtteils(ergänzungs)anspruch, wenn Sie die Immobilie für´n „Ei und Butterbrot“ erhalten. Entweder Sie drei einigen sich vor der Aktion und dem Erbfall (durch notariellen Pflichtteilsverzichtvertrag gegen Abfindung) oder Sie müssen eine beweisbare und einigermassen passable Gegenleistung erbringen. Diese kann z.B. auch in einem Altenteil bestehen (Rente, Wohnungsrecht, Alten-und Krankenpflege usw.). Da Sie ohnehin einen Notar benötigen, lassen Sie sich einen derartigen Mustervertrag oder Auszug daraus geben. Durch ein persönliches Gespräch erfährt der Notar die notwendigen Infos, um zu einem akzeptablen Vertrag zu kommen. Per Web wäre ein Buch zu schreiben über die vielen Wenn und Aber und die Varianten…
H.G.

Hallo,

wenn die Mutter heute das Haus an Dich überträgt und dann noch 10 Jahre überlebt, hat Deine Schwester keine Ansprüche mehr. Stirbt Deine Mutter vorher, könnte Deine Schwester einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen, der würde 1/4 des Haus-Anteils ausmachen, wenn Deine Mutter unmittlbar nach Übertragung stirbt. Je länger sie lebt, desto geringer werden die Ansprüche Deine Schwester.

Ob diese Ansprüche noch gesaent werden können, wenn Du ein Versorgungs-Pflegeversprechen beim Notar ginst, soll der erklärenm.
Ingeborg

zu ihrer Lebzeit kann Ihre Mutter mit dem Haus machen was sie will. Lassen Sie sich rechtlich beraten. 10 jahresfrist, bligatorischer Wert. Anfechtung möglich.