Erbrecht 2 eheliche Kinder

Hallo,
vor einiger Zeit war ich mit meinen Eltern beim Notar. Anwesende Personen, Vater, Mutter, Bruder und ich. Beide leibliche Ehekinder. Als wier beim Notar saßen, wurde ein Dukument zur Hausüberschreibung herumgereicht. Als es vor mir lag, sagte der Notar, er müsse kurz mit mir raus und mich über einiges aufklären. Wie gesagt standen wir dann draußen und er sagte zu mir, wenn ich dies nun unterschreibe bin ich enterbt und es fällt alles meinem Bruder zu. So, wir gingen wieder rein und ich verweigerte die Unterschrift.
Trotz allem wurde dann das Elternhaus auf meinen Bruder überschrieben ( Wert ca. 500-600.000 ). Die Eltern haben im oberen Stock, sorry, glaube es heist Nutzrecht, sie dürfen dort wohnen bis zum Tod.
Frage: Steht mir als erstgeborener Sohn kein Erbe zu und alles fällt auf meinen Bruder?
Wir besitzen noch ein Haus mit einem Verkehrswert von ca. 260.000 Euro, dieses gehört aber nur meiner Mutter, sie Erbte es von ihren Eltern, dort wohne ich im Moment.
Da ich immer nur gedroht bekomme mich zu enterben, muss ich einfach mal nachfragen jetzt hier.
Was steht mir zu von dem Haus was schon auf meinen Bruder überschrieben ist und ich nichts bekam dafür.
Was steht mir zu am Haus der Mutter.
Beide Häuser belaufen sich auf ca. 850.000 Euro (gering kalkuliert). Ich habe keine Lust mehr, mir immer drohen zu lassen und würde mir mein Erbteil am liebsten ausbezahlen lassen und ein neues friedliches Leben anfangen, indem nicht nur in jedem zweiten Satz, das Wort Geld auftaucht.
ich will einfach abschliesen mit allem. Ich wurde so viel male als Kind immerwieder geschlagen und darum will ich darum kämpfen, das auch ich meinen gerechten Erbteil erhalte.
Wie gehe ich vor ???

Vielen Dank und liebe Grüße,

M.

Hallo,
zu Lebzeiten können deine Eltern mit ihrem Vermögen macen was sie wollen, sie können auch ein Testament machen, dass dein Bruder alles erben soll. In dem Vertrag solltest du wohl einen Erbverzicht unterschreiben, gut dasss du es nicht gemacht hast! Einen Erbteil kann man nicht schon vorher geltendmachen, denn im Moment hast du keinen Anspruch auf irgendetwas!
Bei dem Tode deiner Eltern kannst du deinen Pflichtteil geltendmachen, wenn du enterbt sein solltest, dann könnte auch der Wert des bereits auf deinen Bruder überschriebenen Grundstücks ausschlaggebend sein, denn da gibt es soweit ich weiß eine zehn Jahresfrist!
Wenn du wirklich damit abgeschlossen hättest und nichts mehr mit allen zu tun haben wolltest, dann wäre dir auch das Geld egal, sorry, ich weiß, das ist jetzt hart aber das ist eben so!
Du sagst selber du willst ein friedliches Leben wo nicht andauernt Geld im Vordergrund steht, aber haben möchtest du es trotzdem!
Für deinen Erbteil wirst du wohl bis zum Tode deiner Eltern warten müsssen!

Hallo Wasserfrau,

danke für Deine Antwort :smile:

Ja, Du hast wohl recht, ich habe nicht abgeschlossen mit dem allem.
Aber, für jeden Tritt, für jeden Schlag den ich als Kind im Suff bekam und mein Bruder nur hoch in Himmel geehrt wurde, für all diese Schmerzen meiner Seele, will ich kämpfen mein Teil zu erhalten.

Alles Liebe,

M.

Hallo,

also, ich gehe mal davon aus, dass Sie und Ihr Bruder Kind beider Eltern sind und da kein Problem liegt.

  1. Seinen Erbteil vor dem Ableben eines Elternteils verlangen, kann man nicht. So etwas gabe es nur früher bei unehelichen Kindern. Alle anderen Vorstellungen sind „Fernsehquatsch“!.

  2. Sie haben an dem zu lebzeiten der Eltern verschenktem Vermögen einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von der Hälfte des Erbteils, vorausgesetzt, seit dem Tage der Schenkung und dem Tag des Todes liegen weniger als 10 Jahre. Es gibt noch die Möglichkeit, dass in dem Schenkungsvertrag an den Bruder vereinbart steht, dass Ihnen mit dem Tod eines Elternteils eine Summe „X“ zufallen soll. Sonst ist nach 10 Jahren leider nichts mehr zu machen. Stirbt aber tatsächlich einer der Eltern vorher, haben Sie von dem Wert des dann noch vorhandenen Nachlasses (Haus der Mutter usw) einen Erbanspruch, wenn keine anderslautendes Testament vorhanden ist. Wenn ja, dann haben Sie zumindest einen Pflichtteilsanpruch. (Hälfte der Erbteils in Geld auszubezahlen).
    Stirbt der andere Elternteil, gilt das vorgesagte genauso.
    Es gibt sonst keine Alternative.
    MfG
    PB

Hallo, wenn Du den Vertrag nicht unterschrieben hast, dürfte ja eigentlich nichts passiert sein. Aber nach Deiner Schilderung ist dies ttsächich ein Fall für einen Rechtsanwalt oder aber Rechtsanwalt und Notar. MfG Löwenkind

hallo malcut
im normalfall stehen ehelichen kindern ein pflichtanteil zu.
setzten sie sich bitte mit einem fachanwalt zusammen,und klären sie die geschichte ab.
lg sicha

Hallo,

grundsätzlich steht es Ihren Eltern natürlich frei, über ihr VErmögen so zu verfügen, wie sie das möchten. Und so lange Ihre Eltern noch leben, gibt es ohnehin noch keine erbrechtlichen Ansprüche. Im Erbfall würde Ihnen aber grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch zustehen. Wenn Sie weitergehende Informationen möchten, kann ich Ihnen nur raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Eine vollständige Rechtsberatung kann und darf ich in diesem Rahmen hier jedenfalls nicht leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

hallo Malcut,
Du mußt auf jedenfall den Pflichtteil bekommen,das ist die Hälfte vom Erbteil ,also ein viertel vom Gesamten.
Bei dieser Erbsumme,die du genannt hast,würde ich mich auf jedenfall mit einem Anwalt beraten und zwar bald.
lieber Gruß das Schattengras

Hallo Malcut,
ich fürchte, dass Du im Moment gar nichts machen kannst, denn Deine Eltern leben ja noch; also können sie mit ihrem Vermögen machen was sie wollen.
Im Moment kannst Du keinerlei Ansprüche stellen.
Doch wie sich Deine Anfrage liest, sind wahrscheinlich keine freiwilligen Zuwendungen zu erwarten. Aber ganz enterben kann man Dich auch nicht. Du kannst Deinen Pflichtteil zweimal verlangen. Einmal nach dem Tod des Vaters und einmal nach dem Tod der Mutter. Es stellt sich allerdings die Frage, was ist dann noch vorhanden?
Ich würde mich an Deiner Stelle von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen, vielleicht gibt es ja noch andere Lösungen.
Viele Grüße
Lara50

Hallo,Da kann nur ein Fachanwalt weiterhelfen

Man kann enterbt werden, das ist richtig. Aber dem enterbten stehtunabdingbar sein Pflichtteil zu.
Das macht aber kein Gericht und kein Notar automatisch. Dieser muss eingefordert werden.
Vermögensaufstellung aoffenlegen lassen und Pflichtteil einfordern.

Hallo,

ich war lange krank, daher die späte Antwort.

Das Verhaltens des Notars ist bedenklich, aber immerhin hat er Dich informiert. Wenn Du unterschrieben hättest, hättest Du wahrscheinlich auf Deinen Pflichtteilanspruch verzichtet.

Zu Lebzeiten können Deine Eltern mit Ihrem Vermögen machen, was sie wollen, also auch ihr Vermögen „ungerecht“ nur einem Kind übertragen. Du hast nur im Todesfall einen Pflichtteilanspruch und kannst zu Lebzeiten NICHTS verlangen.

Sollten Vater oder Mutter innerhalb von 10 Jahres nach der Vermögensübertragung sterben, hast Du einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Sollte der Fall eintreten, kannst Du Dich gerne noch einmal an mich wenden.

Ingeborg

Tut mir leid dass ich erst so spät antworte, konnte krankheitsbedingt ncht früher :frowning:

Kann dir leider nicht weiterhelfen, kontaktiere sicherheitshalber einen Anwalt.

GLG Melanie