Erbrecht 3 Kinder

Hallo,
mein Mann und ich, beide 54 J., haben 3 Töchter und 3 Grundstücke je ca. 1000 m2. Auf 1 & 2 stehen je 1 Zweifamilienhaus aus dem Jahre 1956. Auf 3 stehen 1 Zweifamilienhaus aus dem Jahre 1950 und ein Einfamilienhaus aus dem Jahre 1989. Die 3 älteren Häuser sind jeweils mit ca. 70.000 € belastet.
(Renovierungen). Das Einfamilienhaus mit 30.000 €.
Die beiden älteren Töchter bekommen nun 1 & 2. Unserer Jüngsten möchten wir gerne 3 Überschreiben. Auf dem Altbau 3 liegt noch ein Wohnrecht bis auf lebenszeit für meine 86 J. Schwiegermutter. Mein Mann und ich möchten ein Wohnrecht auf Lebenszeit in dem Einfamiliehaus Frage: Haben die beiden älteren Kinder noch einen Anspruch auf das Einfamilienhaus?

Es ist ratsam, mit den Kindern einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag neben den vorgesehenen Übertragungsverträgen zu schließen. Vorher muss natürlich abgestimmt worden sein, dass die Aufteilung ausgewogen ist. Anderenfall muss ein Ausgleich unter den Geschwistern erfolgen. Da mir die Verkehrswerte u n d die weiteren Infos nicht bekannt sind, kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Die vertragsbezogenen Fragen an den Notar sind übrigens kostenneutral und sicherlich hilfreicher, wenn der Notar von Ihnen alle Infos erhalten hat. Ein ausführliches persönl. Gespräch ist Voraussetzung.
MfG
H.G.