Hallo,
ein Erbschaftsproblem wird folgendermaßen beschrieben:
Ehemann, Ehefrau, Tochter A, Tochter B.
Ehemann legt testamentarisch fest, dass Tochter B nur den Pflichtteil erhalten soll und verstirbt 10 Jahre nach Erstellen des Testaments. (Ob innerhalb dieses Zeitraums irgendwelche Schenkungen erfolgten, ist unbekannt.)
Nun sei Tochter B aber völlig leer ausgegangen, weil ihr Pflichtteil innerhalb der 10 Jahre auf 0 „geschrumpft“ sei. Das (beträchtliche) Erbe sei an Ehefrau und Tochter A gegangen.
Zitat aus der Schilderung des Falls:
Das neue (?) Erbrecht sieht vor, dass AUTOMATISCH mit jedem Jahr, das der Erblasser nach Testamentserstellung lebt, 10% des Pflichtteils wegbrechen. Bs Vater hat genau 10 Jahr lang noch gelebt, nachdem er in seinem Erbe bestimmt hat, dass B nur den Pflichtteil kriegt, und so war bei seinem pünktlichen Tod alles weg.
Gibt es tatsächlich eine solche (oder eine ähnliche) Bestimmung?
Das - auf Schenkungen bezogene - „Abschmelzungsmodell beim Pflichtteilsergänzungsanspruch“ ist bekannt - aber kann der Pflichtteil als solcher automatisch schrumpfen? Bemisst er sich nicht in jedem Fall am Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls?
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen (oder hat eine Idee, welcher tatsächliche Sachverhalt hinter dieser Schilderung stecken könnte)?
Gruß
Kreszenz
Ehemann, Ehefrau, Tochter A, Tochter B.
Ehemann legt testamentarisch fest, dass Tochter B nur den
Pflichtteil erhalten soll und verstirbt 10 Jahre nach
Erstellen des Testaments. (Ob innerhalb dieses Zeitraums
irgendwelche Schenkungen erfolgten, ist unbekannt.)
Nun sei Tochter B aber völlig leer ausgegangen, weil ihr
Pflichtteil innerhalb der 10 Jahre auf 0 „geschrumpft“ sei.
Das (beträchtliche) Erbe sei an Ehefrau und Tochter A
gegangen.
Zitat aus der Schilderung des Falls:
Das neue (?) Erbrecht sieht vor, dass AUTOMATISCH mit jedem
Jahr, das der Erblasser nach Testamentserstellung lebt, 10%
des Pflichtteils wegbrechen. Bs Vater hat genau 10 Jahr lang
noch gelebt, nachdem er in seinem Erbe bestimmt hat, dass B
nur den Pflichtteil kriegt, und so war bei seinem pünktlichen
Tod alles weg.
Gibt es tatsächlich eine solche (oder eine ähnliche)
Bestimmung?
§ 2325 bgb.
Das - auf Schenkungen bezogene - „Abschmelzungsmodell beim
Pflichtteilsergänzungsanspruch“ ist bekannt - aber kann der
Pflichtteil als solcher automatisch schrumpfen? Bemisst er
sich nicht in jedem Fall am Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt
des Erbfalls?
§ 2325 bgb meint nur den pflichtteilsergänzungsanspruch. die regelung wurde eingeführt, damit (abstrakt) pflichtteilsberechtigte nicht leer ausgehen, wenn der erblasser bereits zu lebzeiten den späteren nachlass minimiert. denn dann könnte der erblasser den gesetzlich vorgesehenen pflichtteil auf 0 drücken, indem er sein vermögen zu lebzeiten verschenkt.
dieser anspruch besteht neben dem (normalen) pflichtteilsanspruch des § 2303 bgb, der sich am wert des nachlasses im zeitpunkt des erbfalls orientiert.
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen (oder hat eine Idee,
welcher tatsächliche Sachverhalt hinter dieser Schilderung
stecken könnte)?
in dem fall wäre also die lösung:
der pflichtteilsberechtigte kann seine quote am nachlass von den erben verlangen. zudem kann er einen (anteiligen) pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 bgb verlanen, wenn der erblasser zu lebzeiten (innerhalb von 10 jahren) schenkungen gemacht hat. die höhe dieses ergänzungsnanspruch ist die pflichtteilsquote multipliziert mit dem wert des verschenkten gegenstandes.
Hallo,
vielen Dank für die Erläuterungen.
der pflichtteilsberechtigte kann seine quote am nachlass von
den erben verlangen. zudem kann er einen (anteiligen)
pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 bgb verlanen, wenn
der erblasser zu lebzeiten (innerhalb von 10 jahren)
schenkungen gemacht hat.
Falls aber der Vater vor 10(+) Jahren sein gesamtes Vermögen an seine Frau und Tochter A verschenkt hätte, existierte kein Nachlass mehr, und Tochter B ginge daher leer aus? Verstehe ich das richtig?
Gruß
Kreszenz
Hallo,
vielen Dank für die Erläuterungen.
der pflichtteilsberechtigte kann seine quote am nachlass von
den erben verlangen. zudem kann er einen (anteiligen)
pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 bgb verlanen, wenn
der erblasser zu lebzeiten (innerhalb von 10 jahren)
schenkungen gemacht hat.
Falls aber der Vater vor 10(+) Jahren sein gesamtes Vermögen
an seine Frau und Tochter A verschenkt hätte, existierte kein
Nachlass mehr, und Tochter B ginge daher leer aus? Verstehe
ich das richtig?
richtig, weil jeder in den grenzen des § 2325 bgb mit seinem vermögen zu lebzeiten machen kann, was er will…