Mein Opa ist im vergangenen Jahr verstorben. Da mein Vater nicht mehr lebt, ist meine Halbschwester und ich Erbpflichteilsberechtigt. Mein Vater hatte zu Lebzeiten ein Kredit bei seinen Eltern aufgenommen 20.000 EUR, leider auch unterschrieben. Der wirkt sich negativ auf das Erbe aus. Mein Opa hatte insgesamt 3 Kinder, die 2 Tanten leben noch. Das Testament wurde 2008 von meinen 2 Tanten initiert. Die Oma lebt noch und tanzt nach Ihren Töchtern. Die Erbmasse soll bei 85.000 EUR liegen/Hälfte! Das Haus wurde mit 140.000 EUR angegeben, Hälfte 70.000 EUR. Ich habe aber Zweifel das die Angaben stimmen. Wer hat Tipps?
Hallo tommy77,
die beste Lösung ist es, den Testamentsvollstrecker zu fragen. Der muss Auskunft geben. Oder gab es kein Testament? Dann wird die Sache schwieriger. Woher kommen denn die Angaben, die Sie haben ?
Hallo,
kann leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Hallo,
das kommt ganz auf den Inhalt des Testaments an. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, lassen Sie sich beraten und stimmen Sie das weitere Vorgehen mit ihm ab.
Ganz grundsätzlich haben Sie, wenn Sie pflichtteilsberechtigt sind, einen Anspruch auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses und eine Bewertung der Immobilie. Ob eine solche Bewertung zutreffend ist, kann nur ein Sachverständiger beurteilen. Das wäre also auch eine Anlaufstelle.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Wer ist denn testamentarisch als Erbe eingesetzt? Meinen Sie erbberechtigt oder pflichtteilsberechtigt zu sein? Den Begriff „erbpflichtteilsberechtigt“ gibt es nicht und ist widersprüchlich.
Wenn Sie enterbt sein sollten,steht Ihnen und Ihrer Schwester je ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von jeweils 1/12 des Nachlasswerts zu. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche sind die Erben zur Auskunft und sogar zur Wertermittlung (Sachverständigengutachten!) auf eigene Kosten - also auf Kosten der Erben - verpflichtet.
Die Wertermittlung und die Durchsetzung von Pflichtteilansprüchen, ggfs. auch von Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist nicht einfach und erfordert anwaltliche Hilfe.
Es spielt auch eine Rolle, von wem genau ( Großvater, Großmutter oder von beiden ( dann zu welcher Quote?)). Ihr Vater einen Kredit aufgenommem hat.
Hallo,
vorweg, ist die Halbschwester die Tochter des Vaters oder von ihm Adoptiert?, sonst fällt sie „weg“.
Da die Oma noch lebt, erbt diese gesetzlich erst einmal die Hälfte des Vermögens des Vaters, dem die Hälfte oder das ganze Haus gehört?
Die andere Hälfte des Erbteils geht dann durch drei, wovon Sie und ggf. Ihr Halbschwester einen Erbteil zu bekommen haben. Da aber das Testament etwas anderes bestimmt, haben Sie nur einen Pflichtteilsanspruch, dass ist wiederum die Hälfte in Geld auszubezahlen.
Zum Wert der Immobilie sollten Sie bewirken, dass von dem Gutachterausschuss der Stadt / Behörde ein Gutachten erstellt wird, um den richtigen Wert zu wissen. Die Kosten gehen zu lasten des Nachlasses.
Alles klar?
MfG
PB
Hallo,
wenn sie pflichtteilberechtigt sind,muss man ihnen einblick in die vermögensaufstellung geben.da können sie dann ersehen,ob die angaben stimmen.
Hallo,
erstmal Danke für die Antwort. Die Halbschwester ist aus der 2 Ehe meines Vaters. Die Oma ist als Ehefrau Haupterbin. Meine Halbschwester und ich kommen für meinen früher verstorbenen Vater. Meine 2 Tanten wollen den Stamm von meinem Vater ausbooten, weil er sich von seinen Eltern zu Lebzeiten 20.000 EUR als Kredit geliehen hat. Dies wurde auch unterschrieben. Die Gegenseite hat Angaben zum Haus gemacht die ich nicht nachvollziehen kann. Die haben Ihren Anwalt einfach Zahlen vorgelegt. Muss ich klagen wegen dem Gutachten?
MFG
Thomas Heller
Hallo,
erstmal danke für die Antwort. Meine Halbschwester und ich sind dank meiner 2 Tanten enterbt. Habe einen Anwalt, der schreibt nur Briefe und nimmt Geld. Die Gegenseite gibt 1/24 an. Mein Vater hat von beiden Eltern den Kredit angenommen und unterschrieben.
mfg
Thomas Heller
hallo tommy77
am besten sie suchen einen anwalt auf, denn das ist immer das beste, wenn es um´s erben geht.
lg sicha
Hallo,
evt. sollten Sie sich auch einen Anwalt (besser Anwalt- und Notar, wenn bei Ihnen vorhanden) nehmen.
Sie können den Gegenanwalt zwar vorerst anschreiben und die Zahlen anzweifeln mit der Aufforderung doch den Gutachterausschuss um ein Gutachten zu bitten. Wenn er sich aber weigert, könnte, so das von Ihnen zu beantragende Gutachten, so sich die Angaben der Gegenseite bestätigen, auch von Ihnen allein zu tragen sein. Wenn das Gutachten aber Ihre Zweifel bestätigt, zahlt die Kosten die Gegenseite. Also alles nicht so einfach.
MfG
PB
Zweifel zu haben reicht leider nicht, um zu seinem Pflichtteilsrecht zu kommen. Sie müssen notfalls durch Sachverständigengutachten den höheren Wert beweisen, wenn Sie sich nicht einigen. Vorher aber unbedingt einen Anwalt beauftragen. Als Laie wäre alles Glücksache. Die Sache ist nicht billig zu haben, vielleicht mit Prozeßkostenhilfe!
Mein Opa, ist im vergangenen Jahr verstorben. Da mein Vater
nicht mehr lebt, ist meine Halbschwester und ich
Erbpflichteilsberechtigt. Mein Vater hatte zu Lebzeiten ein
Kredit bei seinen Eltern aufgenommen 20.000 EUR, leider auch
unterschrieben. Der wirkt sich negativ auf das Erbe aus. Mein
Opa hatte insgesamt 3 Kinder, die 2 Tanten leben noch. Das
Testament wurde 2008 von meinen 2 Tanten initiert. Die Oma
lebt noch und tanzt nach Ihren Töchtern. Die Erbmasse soll bei
85.000 EUR liegen/Hälfte! Das Haus wurde mit 140.000 EUR
angegeben, Hälfte 70.000 EUR. Ich habe aber Zweifel das die
Angaben stimmen. Wer hat Tipps?
Sorry. Ich habe übersehen, dass Ihre Großmutter noch lebt. Dann ist die Pflichtteilsquote 2x1/24.
Da müsste man erstmal wissen, wie das Testament aussieht. Opa könnte ja auch die Oma zum Alleinerben erklärt haben. Bezüglich Nachlasswert kann man ein Nachlassverzeichnis bei dem/den Erben anfordern.
Du hast als Pflichtteil-Teilberechtigter umfassende Auskunftsansprüche. Du forderst per Einschreiben mit RückscheinDeine Großmutter auf, dass sie den genauen Wert der Erbschaft (Fotokopien aller Konten) sowie den bestehenden Schuldenstand nachweist. Wenn Sie dann nicht reagiert, kannst Du zum Anwalt gehen.
Ingeborg
herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.
Hier handelt es sich um eine ganz noramle Erbauseinandersetzung.
Als Miterben haben Sie gegenüber den Miterben Auskunftsrechte - jedenfalls in Hinblick auf die sog. ausgleichspflichitgen Zuwendungen.
Ansonsten sind die Auskunftsrechte gegenüber Miterben nur nach Treu und Glauben, vor allem wenn Sie keine Kenntnis haben, sie nicht erlangen können und die übrigen Miterben diese Auskünfte ohne weiteres erteilen können.
Als Erbe haben Sie allerdings genüber Dritte - wie Banken - Auskunftsrechte.
Den Wert des Hauses kann ggf. über einen Gutachter bestimmt werden - oder es wird einfach verkauft.
Da es um höhre Beträge geht, lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts - am Besten eines Fachanwalts für Erbrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de
Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de
Gegenfrage: Hat der Opa ein Testament hinterlassen ? oder ist eie gesetzliche Erbfolge eingetreten - deshalbkann ich auch nur wie nachstehend antworten.
a) erbberechtigt sind die 3 Kinder vom Opa, da ein Kind (Ihr Vater) bereits verstorben ist, treten die leiblichen Kinder des verstorbenen Vaters an seiner Stelle. Halbgeschwister mütterlicherseits wären erbberechtigt, wenn diese vom Vater adoptiert sind.
Die Tanten und Geschwister sind hier nicht erbberechtigt da ja Kinder da sind.