Erbrecht: Anspruch Bruder bei Testament

Liebe Community,

folgende Konstellation wurde heute bei uns diskutiert:
Person A verstirbt. A hat weder Nachkommen noch war er verheiratet. Einziger lebender Verwandter von A ist sein Bruder B (alle anderen Geschwister von A+B sind bereits verstorben, ebenfalls ohne Nachkommen).

Gemäß dem Fall, dass es kein Testament gibt, erbt ja nur der Bruder B.

Nun wird der Fall etwas komplizierte: Es taucht ein Testament auf, wonach B die Person C als Alleinerben einsetzt.

=> Würde in diesem Fall der Bruder tatsächlich leer gehen oder hat dieser einen gewissen Anspruch aufgrund seiner Verwandtschaft?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen :smile: Wenn`s geht mit einer Begründung, da bei uns jeder etwas anderes in den Raum gestellt hat ^^

H-i-O

Korrektur:
Nun wird der Fall etwas komplizierte: Es taucht ein Testament auf, wonach B die Person C als Alleinerben einsetzt.
=> Es sollte natürlich heißen „wonach A die Person C als Alleinerben einsetzt“

Hallo!

Du bist mit B und C durcheinander gekommen !

A hat C im Testament bedacht, nicht Bruder B.

Natürlich ginge Bruder dann leer aus.

Grundsätzlich kann man zum Erben bestellen wen man will.
Nur leibliche Kinder und Ehefrau, bei Fehlen von Kindern auch die Eltern, haben Recht auf wenigstens das Pflichtteil.
Das wäre die Hälfte des sonst nach gesetzlicher Erbfolge zustehenden Erbteils.

Geschwister aber nicht !

MfG
duck313

Pflichtteilsanspruch von Geschwistern??
Servus,

Vielen Dank für Eure Einschätzungen :smile: Wenn’s geht mit einer Begründung,

in § 2303 BGB ist aufgezählt, wer pflichtteilsberechtigt ist. Dazu kommt eine Ergänzung in § 10 Abs 6 LPartG. Geschwister sind weder hier noch da genannt, so dass der Bruder keinen Pflichtteil verlangen kann.

Schöne Grüße

MM