Erbrecht - Anspruch - Verjährung

Hallo, habe folgendes Problem:

Im Jahre 1944 ist der Vater von meinem Vater im Krieg gefallen. Die Eltern von ihm hatten eine Firma. Die Eltern haben sich gegenseitig zu Erben eingesetzt.
Nach dem Tod der Mutter 1951( Großmutter von meinem Vater )
ist die Firma an Ihre Tochter und 2 Söhne übergegangen.
Der 3. Sohn war ja 1941 gefallen. Die 2 Söhne ließen sich ausbezahlen.
Die Kinder des 3. Sohnes lebten mit Ihrer Mutter in der DDR.
1959 trafen sich mein Vater und sein Bruder ( Die Kinder des 3. Sohnes ) mit der Tochter der Erblasserin ( seine Tante ). Da beide gerade mal 18 Jahre alt waren vereinbarte man, daß der Anteil der beiden von der Tante mit Ihrem Mann verwaltet wird.
( per Handschlag vereinbart, damals Dummheit )
Nach dem Tode von Ihr sollte alles auf die 2 Brüder übergehen. Bis dahin sollten monatlich Zahlungen der Früchte der Fa. an die Brüder gesendet werden. Dies passierte auch vereinbarungsgemäß. 1985 verstarb die Tante und vererbte die gesamte Firma an Dritte.

Die 2 Brüder konnten seit 1961 nichts machen, da Sie auf der anderen Seite der Mauer lebten. lediglich die Zahlungen kamen bis zum Tod der Tante. ( über eine dritte Person, nicht verwandt via West-Berlin ) Darüber gibt es auch eine eidesstattliche Erklärung der Person, die das Geld immer rüber brachte.

Nun meine Frage :

Gibt es noch Möglichkeiten für meinen Vater, an das Erbe heranzukommen, da die Vereinbarungen mit der Tante anders lauteten und erst bei Tode der Tante 1985 der Betrug an den 2 Brüdern bekannt wurde ?

( Eidesstattliche Erklärungen der 2 Brüder, des Geldüberbringers sind vorhanden ) Weitere Personen können zumindest die Geldzahlungen bezeugen.

Hallo,
Ihr Frage wird Ihnen kein Fachmann korrekt beantworten können. Hierzu fehlen eigentlich alle Schriften, Vereinbarungen Übernahmetatsachen und und und.

Wie wollen Sie nach „Jahrzehnten“ ein mögliches Unrecht rückgängig machen.

Ich kann Ihnen nur raten, alle Papiere, alle schriftlichen Vereinbarungen, Verträge, Erklärungen vor Nachlassgericht, vor den Handelsregistern in die Hand zu nehmen und einen Notar mit großen Erfahrungen zu gehen, der Ihnen dann wohl die Auskunft geben wird,
„Da ist nichts mehr dran zu ändern.“
Evtl. ist aber doch irgendwo ein Haar in der Suppe, der möglicherweise etwas rückgängig machen lässt.
MfG
PB

Hallo…Das ist immer so die Sache mit „per Handschlag ausgemacht“ da die Gerichte doch gerne feste Verträge sehen wollen und ich auch schon die erfahrung gemacht habe das wenn selbst 3. unter Eid aussagen so und so war es, es eigentich keine Rolle spielt. Nach meiner erfahrung würde ich sagen das ihr Vater keine chance hat aber ich würde empfehlen damit mal zu einem Anwalt zu gehen, auch schon aus dem Grund da es sich um ein etwas längeren Zeitraum handelt.
Leider kann ich ihnen da jetzt auch nicht sehr weiter helfen da es sich ja schon um jahrzehnte hinzieht. Ein Anwalt wäre das beste…

Hallo, wenn die Tante es an dritte vererbt hat sehe ich kaum die Möglichkeit, und alles was per Handschlag versprochen wurde ist na Ja !

Es sei denn es würde sich nachweisen lassen das die Firma von staatswegen an dritte vererbt wurde.

Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de

Hallo Fabsi,

da nichts schriftlich vereinbart wurde (damals), wird es schwierig, da was zu machen. In so einem Fall würde ich mich auf alle Fälle von einem Anwalt für Erbrecht beraten lassen. Der wird Ihnen die Chancen aufzeigen und „ausrechnen“.
Ich bitte um Nachsicht, dass ich so eine lapidare Antwort habe, aber der Fall scheint mir äußerst kompliziert und da wären Sie auf alle Fälle am Besten beraten von einem Anwalt für Erbrecht.
Sollten noch Fragen offen stehen, bin ich gerne zur Beantwortung bereit.
LG aus Stuttgart von Melanie

Hallo,

das ist eine sehr komplexe Angelegenheit, die ich in diesem Rahmen nicht beantworten kann. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn ich es richtig verstehe, müsste zwischen der Tante, Ihrem Vater und seinem Bruder eine Erbengemeinschaft entstanden sein, die nie auseinandergesetzt wurde und sich, sofern der Verkauf der Firma überhaupt wirksam ist, an dem Verkaufserlös fortsetzt. Aber das müsste mal wirklich gründlich durchgeprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen,
da ich nur Laie bin !

Gruß Alma10

Hallo,
deine Frage betrifft hauptsächlich das Erbrecht - ein äußerst kompliziertes Thema. Damit kenne ich mich nicht aus. Du solltest einen Juristen fragen, der darauf spezialisiert ist.

Viele Grüße
Rüdiger Wellnitz

Tut mir leid, aber die Antwort kann ich nicht geben, da die Angelegenheit sehr kompliziert ist. Meines Erachtens ist dies eine Angelegenheit für einen Rechtsanwalt (evtl. erst einmal Beratungsgespräch !!)
MfG Löwenkind

Bei aller Liebe…du glaubst doch nicht wirklich das dir hier in diesem Forum bei DIESEM Sachverhalt eine zufriesenstellende Antwort gegeben werden kann. Geh zu einem Anwalt der sich konkret in den Sachverhalt einarbeiten und alle Umstände würdigen kann. Es gibt hier neben den erbrechtlichen/ schuldrechtlichen auch gesellschaftsrechtliche Belange zu würdigen.

ml.

Die Darstellung der Verwandtschaft ist leider etwas dürftig. Man muss einiges erraten. Offenbar lag kein Testament o.ä. vor, so dass wohl der „3. Sohn“ bzw. seine Kinder aus der DDR Miterben geworden und somit noch heute Miteigentümer von Nachlasswerten sind. Diese Inhaberschaft (ererbte Werte) verjähren nicht. Nur das Versprechen der Tante, dass die Neffen ihren Anteil erben sollen, ist nicht formgerecht, da mündlich erfolgt. Für das Nähere -also was nun zu tun wäre- sind Unterlagen und erhebliche Infos nötig. Als Laie werden Sie es sicher schwer haben.
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Wenn Fragen offen geblieben sind, schreiben Sie mir gern erneut. Bitte den Vorgang wiederholen.
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.

Hallo, habe folgendes Problem:

Im Jahre 1944 ist der Vater von meinem Vater im Krieg
gefallen. Die Eltern von ihm hatten eine Firma. Die Eltern
haben sich gegenseitig zu Erben eingesetzt.

Nach dem Tod der Mutter 1951( Großmutter von meinem Vater )
ist die Firma an Ihre Tochter und 2 Söhne übergegangen.
Der 3. Sohn war ja 1941 gefallen. Die 2 Söhne ließen sich
ausbezahlen.
Die Kinder des 3. Sohnes lebten mit Ihrer Mutter in der DDR.

Die kinder des 3. Sohnes (gefallen) treten in der Erbfolge an die Stelle ikhres Vaters.

Dazu ist zu sagen:
Die beiden Kinder sind erbberechtigt auch nach den damaligen Verhältnissen.
Hier sollte man unbedingt einen Anwalt konsultieren der Erfahrung mit Erbangelegenheiten in zusammenhang mit der DDR hat.


1959 trafen sich mein Vater und sein Bruder ( Die Kinder des
3. Sohnes ) mit der Tochter der Erblasserin ( seine Tante ).
Da beide gerade mal 18 Jahre alt waren vereinbarte man, daß
der Anteil der beiden von der Tante mit Ihrem Mann verwaltet
wird.
( per Handschlag vereinbart, damals Dummheit )
Nach dem Tode von Ihr sollte alles auf die 2 Brüder übergehen.
Bis dahin sollten monatlich Zahlungen der Früchte der Fa. an
die Brüder gesendet werden. Dies passierte auch
vereinbarungsgemäß. 1985 verstarb die Tante und vererbte die
gesamte Firma an Dritte.

Die 2 Brüder konnten seit 1961 nichts machen, da Sie auf der
anderen Seite der Mauer lebten. lediglich die Zahlungen kamen
bis zum Tod der Tante. ( über eine dritte Person, nicht
verwandt via West-Berlin ) Darüber gibt es auch eine
eidesstattliche Erklärung der Person, die das Geld immer rüber
brachte.

Nun meine Frage :

Gibt es noch Möglichkeiten für meinen Vater, an das Erbe
heranzukommen, da die Vereinbarungen mit der Tante anders
lauteten und erst bei Tode der Tante 1985 der Betrug an den 2
Brüdern bekannt wurde ?

( Eidesstattliche Erklärungen der 2 Brüder, des
Geldüberbringers sind vorhanden ) Weitere Personen können
zumindest die Geldzahlungen bezeugen.


viel Glück

herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Erbrecht

Hier müssten zunächst der Sachverhalt un die Rechtslage insbesondere in Hinblick auf die Erbfolge geklärt werden.

Gerne bin ich bereit die Sache für meinen Stundensatz von 208,25 Brutto zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
http://www.dr-erbrecht.de

Hallo,

ich bin bei dieser komplexen Problemlage überfordert und empfehle, einen Fachanwalt für Erbrecht aufzusuchen. Möglicherweise verjährt der Anspruch des Vaters erst nach 30 jahren.

Ingeborg

Leider bin ich kein Rechtsanwalt und muss mich selbst bei so verworrenen Verhaeltnissen an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser muss aber ein Experte in „Erbrecht“ sein. Eine Stunde Beratung kostet ca 200-300 Euro. Mehr, wenn zusaetzliche Unterlagen geprueft werden muessen.
Good Luck!
Eva Maria Huschka