Erbrecht/-anspruch

Mein Opa hatte laut Testament meinem Vater (mit 61 J. gestorben) das Elternhaus + Grundstück vererbt. Es lief nach dessen Tod 1995 noch auf Oma (88 Jahre alt) weiter, weil sie es vor ein paar Jahren noch weiter abbezahlt hatte (den Grundstückspreis). Laut Notar steht meiner armen Mutter (Wittwe) gar nix zu und mir und meiner Schwester je 25% Pflichtteil.
Da ich aber nicht wieder in das Elternhaus einziehen werde und meine Mutter es auch verlässt, weil sie von Oma nur schikaniert wird, würde ich gerne wissen, ob ich moch zu Lebzeiten der Oma eine Möglichkeit habe, an meinen Anteil zu kommen. D.h., ob eine Auszahlung möglich ist.

Danke im Voraus!!

Die Info zu Ihrer Frage ist ungenau und widersprüchlich.
Es kommt auf die beiden Sterbedaten und auf den Testamentstext an. Pflichtteilsberechtigt wären Sie als Enkel nur dann, wenn Ihr Vater vor dem Opa verstorben ist. Der Anspruch verjährt binnen 3 Jahren ab Tod. Ob die Oma im Grundbuch steht, ist irrelevant, denn sie könnte Alleinerbin oder Vorerbin geworden sein (all diese Angaben fehlen !!!). Sie hatten doch einen Anwalt konsultiert, wie Sie schreiben.