Erbrecht ... Anwaltskosten

Hallo liebe Userinnen und User,

ich folgende Frage:

Kann ich als Miterbe meine Anwaltskosten zurückholen, wenn sich die restliche Erbengemeinschafft komplett quer stellt?

Hab die Erbengemeinschafft einmal angeschrieben wegen auskunft zum Erbe, ohne Reaktion … auf die erneute Aufforderung wurde zwar reagiert, aber auch nur weil ich mit einem Anwalt gedroht hab. Bin dann trotzdem nach 2 Monaten zum Anwalt.

Google sag zwar ja, weil die Erbengemeinschafft in Verzug sind, aber ich DACHTE meine Anwalt meinte nein, weil ich ja noch nicht weiß, wieviel ich wirklich Erbe.

Danke schon mal für eure Antworten

Liebe Grüße

Servus,

Du hast leider vergessen zu beschreiben, worum es in der Sache geht.

Schöne Grüße

MM

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um mein erbe ?

und was ist mit dem Erbe? Was genau hat der Anwalt für Dich getan? Und was hat die Erbengemeinschaft damit zu tun?

Hallo @Aprilfisch

es wird wohl um das hier gehen:

&tschüss
Wolfgang

Servus,

ja, das vermute ich auch. Aber auch der dortigen Beschreibung des Sachverhalts lässt sich nicht entnehmen, welche Leistungen genau der Anwalt erbracht hat und wie genau sich diese Leistungen auf die Erbengemeinschaft (der beiläufig @SM49 angehört, wenn ich ihre Schilderung richtig verstanden habe) bzw. einzelne Miterben beziehen.

Ferner ist nicht bekannt, ob @SM49 mittlerweile einen Erbschein beantragt hat (wie empfohlen), und wie das Nachlassgericht reagiert hat, d.h. ob und wie sich der Sachstand unabhängig von anwaltlichen Bemühungen in der Zwischenzeit entwickelt hat.

All dies könnte einen Einfluss darauf haben, ob und ggf. von wem die Anwaltskosten „zurückgeholt“ werden können.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ja, ist allerdings denkbar gering, zumal diese juristische Expertise

gar Gruseliges vermuten lässt.

Schöne Grüße

MM