Kann ich als Miterbe meine Anwaltskosten zurückholen, wenn sich die restliche Erbengemeinschafft komplett quer stellt?
Hab die Erbengemeinschafft einmal angeschrieben wegen auskunft zum Erbe, ohne Reaktion … auf die erneute Aufforderung wurde zwar reagiert, aber auch nur weil ich mit einem Anwalt gedroht hab. Bin dann trotzdem nach 2 Monaten zum Anwalt.
Google sag zwar ja, weil die Erbengemeinschafft in Verzug sind, aber ich DACHTE meine Anwalt meinte nein, weil ich ja noch nicht weiß, wieviel ich wirklich Erbe.
ja, das vermute ich auch. Aber auch der dortigen Beschreibung des Sachverhalts lässt sich nicht entnehmen, welche Leistungen genau der Anwalt erbracht hat und wie genau sich diese Leistungen auf die Erbengemeinschaft (der beiläufig @SM49 angehört, wenn ich ihre Schilderung richtig verstanden habe) bzw. einzelne Miterben beziehen.
Ferner ist nicht bekannt, ob @SM49 mittlerweile einen Erbschein beantragt hat (wie empfohlen), und wie das Nachlassgericht reagiert hat, d.h. ob und wie sich der Sachstand unabhängig von anwaltlichen Bemühungen in der Zwischenzeit entwickelt hat.
All dies könnte einen Einfluss darauf haben, ob und ggf. von wem die Anwaltskosten „zurückgeholt“ werden können.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ja, ist allerdings denkbar gering, zumal diese juristische Expertise
sorry deine Nachricht hab ich erst jetzt gelesen … also Erbschein ist beantragt, ist auch zugunsten mir entschieden wurden … aber die Gegenseite spielt auf Zeit und hat Beschwerde eingelegt und bekommt 3 Monate Zeit um eine Begrüntung nachzuliefern.
um genau zu sein … KW 12 kam die Entscheidung vom Nachlassgericht, bis KW 16 durfte Beschwerde eingelegt werden und jetzt haben sie bis KW 27 Zeit die Begründung nachzuliefern … das sind bei mir 15 Wochen = 3 Monate
Dann dauert es drei Wochen bis ich denn Brief vom Gericht bekomme, wo ich mich zu einer sinnlosen Behauptung äußern kann. Danach dauert es 3 Wochen bis der Richter entschieden hat und es zurück zum Nachlassgericht geht … und wenn die Entscheidung kommt ist es vielleicht ende September und dann hat die Gegenseite einen Monat Zeit Rechtsbeschwerde einzulegen. Da geht der ganze Spaß in die dritte Runde …