Erbrecht - Anwaltswechsel

Hallo, folgender Fall:
Ein Pflichtteil über Euro 45.000,-- musste eingeklagt werden mittels Stufenklage, nach fast einem Jahr wurde mittels auskunftsklage endlich die Vermögensverhältnisse offen gelegt und jetzt soll auf Zahlung geklagt werden, nur der Anwalt handhabt das ganze sehr lasch, wenn der Mandant nicht selber auf Einhaltung der Termine drängt, kann es passieren, das Schreiben unbeantwortet bleiben. ERschwerend zu dem ganzen kommt noch hinzu, das der Erblasser 600 km entfernt von dem Mandant verstorben ist und das ganze beim Landgericht, wo der Erblasser verstorben ist, verhandelt wird. Der Anwalt hat an diesem Landgericht einen Anwalt eingeschaltet, der ihn bei den Verhandlungen vertritt, er macht die Schriftsätze und der andere geht zu den Verhandlungen. Der beauftragte anwalt sollte am 5. Jan. beim Landgericht die Fortführung der Stufenklage beantragen, diese Woche kam ein Schreiben er hats vergessen und lässt das entschuldigen. Um die Sache noch schlimmer zu machen, wurde gestern dem Mandanten ein Schreiben vom Landgericht zugestellt, indem der Richter anfragen lässt, wer unseren Mandanten vertritt und ob für die Stufenklage auch Prozesskostenhilfe beantragt wird. Der Mandant hat sich im Dez. 2004 mit einer Ich-Ag selbständig gemacht und die Kosen sind im Moment höher als die einnahmen, dieses müsste anwaltlich dem Gericht dargelegt werden, aber, jedesmal wenn der Mandant in der Kanzlei seines Anwalts anruft, ist dieser nicht zu sprechen, de angekündigte Rückruf erfolgt nie. Jetzt die Frage: kann der Mandant den Anwalt wechseln, da durch das Verhalen der beiden Anwälte schon sehr viel unnütze Zeit verstrichen ist?
Im voraus besen Dank für Ihre Antworten

http://www.rechtsverdreher.info/Probleme.htm

viel Glück mit deiner Sache

Jakob

Hallo, folgender Fall:

Ein Pflichtteil über Euro 45.000,-- musste eingeklagt werden
mittels Stufenklage, nach fast einem Jahr wurde mittels
auskunftsklage endlich die Vermögensverhältnisse offen gelegt
und jetzt soll auf Zahlung geklagt werden, nur der Anwalt
handhabt das ganze sehr lasch, wenn der Mandant nicht selber
auf Einhaltung der Termine drängt, kann es passieren, das
Schreiben unbeantwortet bleiben. ERschwerend zu dem ganzen
kommt noch hinzu, das der Erblasser 600 km entfernt von dem
Mandant verstorben ist und das ganze beim Landgericht, wo der
Erblasser verstorben ist, verhandelt wird. Der Anwalt hat an
diesem Landgericht einen Anwalt eingeschaltet, der ihn bei den
Verhandlungen vertritt, er macht die Schriftsätze und der
andere geht zu den Verhandlungen. Der beauftragte anwalt
sollte am 5. Jan. beim Landgericht die Fortführung der
Stufenklage beantragen, diese Woche kam ein Schreiben er hats
vergessen und lässt das entschuldigen. Um die Sache noch
schlimmer zu machen, wurde gestern dem Mandanten ein Schreiben
vom Landgericht zugestellt, indem der Richter anfragen lässt,
wer unseren Mandanten vertritt und ob für die Stufenklage auch
Prozesskostenhilfe beantragt wird. Der Mandant hat sich im
Dez. 2004 mit einer Ich-Ag selbständig gemacht und die Kosen
sind im Moment höher als die einnahmen, dieses müsste
anwaltlich dem Gericht dargelegt werden, aber, jedesmal wenn
der Mandant in der Kanzlei seines Anwalts anruft, ist dieser
nicht zu sprechen, de angekündigte Rückruf erfolgt nie. Jetzt
die Frage: kann der Mandant den Anwalt wechseln, da durch das
Verhalen der beiden Anwälte schon sehr viel unnütze Zeit
verstrichen ist?
Im voraus besen Dank für Ihre Antworten