Hallo,
in einem anderen Forum kam keine Antwort, daher der Versuch an dieser Stelle:
"gehen wir von folgendem Fall aus:
Person A lernt Person B kennen, man freundet sich an. Es besteht eine längere Zeit Kontakt, der dann aber wieder einschläft.
Nun stirbt Person B. Person A hat die vage Hoffnung, dass er von B in einem Testament bedacht wurde, da es keine lebenden Verwandten/Angehörigen gibt.
Kann jetzt A zum Nachlassgericht gehen und fragen, ob dort ein Testament vorliegt ? Ist ja irgendwie komisch, oder ? Andererseits, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann ?
Wie erfährt man überhaupt, ob man geerbt hat ? Nehmen wir mal an, im Testament steht „Herr Hans Schmidt geb. 14.3.1930 erbt alles.“ Forscht das Gericht dann nach, wo dieser Herr lebt ? In einer Großstadt mit nur einem Meldeamt mag das ja noch angehen, aber auf dem Land mit diversen Gemeinden ?
Gruß
Andreas