Erbrecht Auskunft beim Nachlassgericht

Hallo,

in einem anderen Forum kam keine Antwort, daher der Versuch an dieser Stelle:

"gehen wir von folgendem Fall aus:

Person A lernt Person B kennen, man freundet sich an. Es besteht eine längere Zeit Kontakt, der dann aber wieder einschläft.

Nun stirbt Person B. Person A hat die vage Hoffnung, dass er von B in einem Testament bedacht wurde, da es keine lebenden Verwandten/Angehörigen gibt.

Kann jetzt A zum Nachlassgericht gehen und fragen, ob dort ein Testament vorliegt ? Ist ja irgendwie komisch, oder ? Andererseits, wenn er ein berechtigtes Interesse nachweisen kann ?

Wie erfährt man überhaupt, ob man geerbt hat ? Nehmen wir mal an, im Testament steht „Herr Hans Schmidt geb. 14.3.1930 erbt alles.“ Forscht das Gericht dann nach, wo dieser Herr lebt ? In einer Großstadt mit nur einem Meldeamt mag das ja noch angehen, aber auf dem Land mit diversen Gemeinden ?

Gruß

Andreas

Erben werden immer gesucht!!!

Das Testament, wenn notariell beurkundet, liegt beim Nachlassgericht. Im Todesfall wird es automatisch vom Nachlassgericgt geöffnet und man erhält, wenn man als Erbe eingesetzt wurde, innerhalb kurzer Zeit Nachricht!