Erbrecht Auszahlung

Also follgender Fall, Frau und Mann leben in einem Haus, zahlen das Haus zusammen ab ( was nachweisbar ist  ) . Jetzt stirbt der Lebensgefährte leider bevor die  Beiden heiraten konnten , nun die Frage ist es möglich die Bezahlten raten zu fordern, obwohl der lebenspartner nicht im Grundbuch steht und das Haus auf den Sohn übergegangen ist ?

Nein. Ein behaupteter Miteigentumsanteil ergäbe sich nur aus grundbuchlicher Eintragung als Miteigentümerin, ein Anspruch auf entsprechendes Vermächtnis oder Erbe nur durch letztwillige Verfügung, also Testamant oder Erbvertrag des Erblassers.

Tatsächlich wären die Zahlungen der Lebensgefährtin als Nutzungsentgelt (Miete) zu bewerten, sofern es keine anderslautende Vereinbarung darüber gäbe, die man beibringen könnte.

G imager