Angenommen ein Landwirt hat zwei Kinder und will nun seinen Bauernhof einem seiner Kinder überschreiben. Dabei gibt sich das eine Kind mit einem Bauplatz zufrieden um den Bauernhof seine wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Doch nach kurzer Zeit gibt das andere Kind den Bauernhof auf.
Somit ist das eine Kind um einen Großteil des Gutes gebracht worden.
Kann dieses Kind auf rechtlichem Weg seinen Anteil (worauf er zugute des Bauernhofes verzichtet hat) einklagen??
Was ist wenn der Bauernhof nun schon dem Enkel des einstigen Besitzers gehört??
Einklagen kann man mit Aussicht auf Erfolg nur etwas, auf das man einen rechtlich begründeten Anspruch hat. Ein Anspruch kann entweder durch ein Rechtsgeschäft, in aller Regel durch einen Vertrag, oder durch eine gesetzliche Vorschrift begründet sein.
Der geschilderte Sachverhalt lässt einen durch ein Rechtsgeschäft begründeten Anspruch nicht erkennen. Vorstellen könnte man sich allenfalls, dass in dem Hofübergabevertrag eine Rückgaberegelung vereinbart worden sein könnte für den Fall, dass der Hofübernehmer die landwirtschaftliche Nutzung des Hofes aufgibt, der Vater verstorben wäre und der Sohn, der den Hof nicht erhalten hat, den Rückübertragungsanspruch allein oder gemeinsam mit anderen von seinem Vater geerbt hätte.
Ein gesetzlich begründeter Anspruch käme in Betracht, wenn der Vater verstorben wäre und in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod den Bauernhof im Wege der Schenkung auf einen seiner beiden Söhne übertragen hätte. Dann könnte dem anderen Sohn eventuell ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen.
Wenn einer oder beide Fälle gegeben sein könnten, sollte sich der andere Sohn rechtlich beraten lassen. Er könnte einen Rechtsanwalt aufsuchen, sich von diesem darüber informieren lassen, was eine eingehende Beratung kostet, und sich, wenn es ihm nicht zu teuer ist, über seinen etwaigen Anspruch und die notwendigen Schritte zur Geltendmachung seines Anspruchs beraten lassen.
da es hier um richtig viel Geld geht, sollte man sich Rat von einem Anwalt holen, der dafür dann auch haftet und haften kann. Der muss sich dann insbesondere zunächst einmal den ursprünglichen Übergabevertrag ganz genau ansehen, ob der einen Ansatzpunkt für weiteres Vorgehen bietet. Zu beachten ist natürlich auch der zeitliche Aspekt. Wenn der Hof inzwischen schon dem Enkel gehört, klingt die Sache schon nach deutlichem Zeitablauf, was ggf. nachteilig ist, da u.U. bestimmte Fristen nicht mehr eingehalten werden können.
BTW: Ein wenig Höfeordnung sollte jeder erbrechtlich spezialisierte Kollege drauf haben, zumal wenn er auf dem Lande tätig ist.
Gruß vom Wiz
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