Hallo!
Ist es grds. möglich, dass meine Mutter z.B. einen Erbschein
(allein) beantragt? Gilt der dann für alle 7 Kinder?
Ja, es gibt die Möglichkeit, einen sogenannten gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, in dem dann alle Miterben aufgeführt werden.
Was muss ggf. beachtet werden?
Die Erbausschlagungsfrist sollte abgewartet werden. Da die Frist mit Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Erbenstellung beginnt, können das auch wesentlich mehr als 6 Wochen sein, wenn ein Miterbe erst später von dem Todesfall erfährt.
Weiter sollten sich die Miterben untereinander abstimmen, dass einer einen gemeinschaftlichen Erbschein für alle beantragt, damit die Kosten nicht unnötig mehrfach entstehen.
Dass eine Beantragung über das
Amts- bzw. Nachlassgericht erfolgen muss ist klar (inkl. PA,
Sterbeurkunde und Familienstammbuch etc.).
Wenn der Antrag direkt beim Nachlassgericht selbst gestellt werden soll, sollte der Termin vorher telefonisch abgestimmt werden, da die einzelnen Abteilungen des Amtsgerichts manchmal merkwürdige Öffnungszeiten haben. Ansonsten kann der Antrag auch durch einen Notar gestellt werden, der den Antrag dann an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.
Ein Testament liegt meines Erachtens nicht vor.
Wichtig ist: Alles, was ein Testament sein könnte (also z. B. auch Briefe, in denen irgendwas steht wie „Meine Uhr soll mein Enkel … bekommen“ müssen unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden (also noch vor Beantragung des Erbscheins).
Mit freundlichen Grüßen
Lars
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