Meine geliebte Mutter hat nun ein sehr hohes Alter, wo jederzeit etwas passieren kann. Nun kümmere ich mich als einziger um Sie da die anderen keinerlei Verplichtung sehen. Wie verhält es sich wenn sie das Zeitliche segnet mit den noch offenen Schulden. Wenn das Erbe durch 4 geht, hätte jeder 25 % Anteil an den Schulden was für meine Person in Ordnung ist. Sie hat uns schliesslich geboren. Wenn jetzt einer sagt er schlägt das Erbe aus, was sein gutes Recht ist, was passiert mit seinem Anteil des Erbes, wird zwangsläufig die Schulden auf die anderen verteilt? Oder kann ich auf meine 25 % bestehen. Man verstehe es nicht falsch ich werde meine Mutter vernünftig verabschieden (Beerdigung und so). Aber ich möchte meine faulen Brüder, die sich in den letzten Jahren nicht die Bohne um ihre Mutter gekümmert habem, nicht auch noch damit belohnen, das ich eigendlich Ihre Pflicht mit begleichen muss. Vileicht kann mir einer einen Rat dazu geben.
Danke
Veralex007
Man erbt alles - Vermögen wie auch schulden entsprechend der Erbquoten. Schlagen die anderen 3 geschwister z.B. die erbschaft aus sind Sie Alleinerbe - auch bezüglich der schulden. Auch Sie können natürlich ausschlagen. Auch für die beerdigungskosten haftet der Erbe.
ml.
Hallo, wenn Schulden vorhanden sind und eine Person schlägt die Erbschaft aus, müssen alle, die die Erbschaft annehmen, auch die Schulden begleichen. Es gibt keine Aufteilung in Prozentsätzen. MfG Löwenkind
Hallo Veralex007,
wenn Du das Erbe nicht ausschlägst, wirst Du wahrscheinlich die gesamten Schulden erben. Andersherum hättest Du ja auch das ganze Vermögen geerbt.
mfg
Lara50
hallo veralex007
im normalfall lehnt man ein erbe ab, wenn man weiss, dass nur schulden da sind.
ob sie nur ihre 25% bezahlen müssen, obwohl ihre geschwister das erbe ablehnen, weiss ich leider nicht.
aber wenn sie schon wissen, das sie nur schulden erben,
sollten sie von vorneherein das erbe ablehnen.
lg sicha
Hallo,
was soll das? Alle Schulden entfallen für die Erben, wenn sie - und zwar innerhalb von 6 Wochen ab Sterbetag - die Erbschaft ausschlagen.
Durch die Ausschlagung aller Erben und der Kinder der Erben, gehen die Gläubiger leer aus. Sie sollten nur vorher schon die persönlichen Sache sicher gestellt haben, da die Wohnung usw. nach dem Todesfall, jedenfalls für andere erkennbar nicht mehr benutzt oder leer geräumt werden darf. Ich hoffe mal, dass keiner, und auch Sie nicht, für irgendwelche Verbindlichkeiten mit unterschrieben haben. Auch der Vermieter sollte von der Ausschlagung nach dem Todesfall sofort informiert werden, der muss dann nämlich zusehen, wo er bleibt. Vorsichtshalber können Sie mit der Bemerkung: Nur hilfsweise und ohne Präjudiz, wird der Mietvertrag von uns mit sofortiger Wirkung gekündigt. Der Vermieter soll sich dann um alles andere selbst kümmern.
Asoweit alles klar?
Was nun die Beerdigung angeht, ist das unabhängig von der Ausschlagung, Sache der gesetzlichen Erben. Das Sozialamt kann auch bei Ausschlagung der Erbschaft die gesetzlichen Erben trotzdem in Anspruch nehmen, wenn von dort aus die Kosten vorgelegt werden.
mfg
PB
Hallo!! Du wirst doch nicht in allem Ernst Schulden erben wollen?!
Hallo,
wenn der Nachlass der Mutter überschuldet ist, kann jeder Erbe die Erbschaft ausschlagen. Gleichwohl müssen die 4 Kinder - als nächste Angehörige - für die Beerdigungskosten einstehen, wenn kein Erbe da ist.
Wenn einer die Erbschaft ausschlägt, gehen Aktiva und Passiva des Nachlasses auf die restlichen Kinder zu gleichen Teilen über. Solange auch nur ein Erbe übrig bleibt, erhält dieser den ganzen Nachlass, trägt alle Schulden allein und auch die Beerdigungskosten allein.
Wenn die Mutter keine Werte vererbt, sondern Schulden hat, rate ich dazu, dass alle die Erbschaft ausschlagen (beim Gericht oder Notar), und sich alle Geschwister die Beerdigungskosten teilen.
MfG
S.
Hallo Veralex,es tut mir Leid,aber das kann ich Dir nicht mit Sicherheit beantworten.
l.G.das Schattengras
Schlägt ein gesetzlicher Erbe (z.B. ein Kind -Ihr Bruder-) seinen Erbteil aus, dann geht dieser freie Erbteil auf dessen Abkömmlinge bzw. die übrigen Brüder über, falls Abkömmlinge nicht vorhanden sind, folglich auch die Nachlassschulden. Dagegen ist kein „Kraut“ gewachsen. Schlagen alle Brüder aus, dann geht das Erbe in die zweite Erbordnung: Eltern (Ihre Großeltern) bzw. dessen Abkömmlinge.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.870-mal Fragen beantwortet)
Hallo,
wenn einer der Geschwister ausschlägt, wird der Anteil auf die anderen Geschwister verteilt, wenn nur noch einer übrig bleibt, wird der Alleinerbe und erbt damit alles Vermögen aber auch alle SChulden allein!
Hallo,
Deine Einstellung ehrt Dich, aber auch Du musst die Erbschaft ausschlagen, sonst hast Du am Schluss alle Schulden an der Backe (im übrigen Deine Kinder auch!)
Ingeborg
hier kann man also nur über die gesetzliche Erbfolge auskunft geben oder steht ein Testament deiner Mutter im Raum, bezw. geschrieben handschriftlich natürlich od. auch per Notar gemacht und vor allen Dingen ist es bekannt.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erben die Nachkommen des ausschlagenden Bruders dessen Anteil zu gleichen Teilen.